Stoffe und Zubereitungen sind fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
1. nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
2. eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungs – funktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend). (nach § 4 GefStoffV).
Siehe auch: Fruchtschädigend (Entwicklungsschädigend, Teratogen), Fruchtbarkeitsgefährdend