1. Im Rahmen der Flexibilisierung sollte eine Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten an einem Tag begrenzt sein. Wenn die Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche häufig und in Folge überschritten
wird, so kann daraus für den Beschäftigten eine erhöhte Belastung resultieren, die zu körperlichen und psychischen Gesundheitsrisiken führen können.
2. Bei Gestaltung von Arbeitszeit sollte partizipativ vorgegangen werden. Durch Partizipation bei der Arbeitszeitgestaltung, d. h. durch Einbeziehung auch von
einer Arbeitszeitveränderung betroffenen Mitarbeiter, kann man z. B. mit den Mitarbeitern eine Prioritätenliste von Zeiten erarbeiten oder Tauschsysteme anbieten.