Feuerlöscher nach DIN EN 3 und Feuerlöscher, die bis zum 31. März 1991 nach DIN 14406 Teil 1 und Teil 2 zugelassen und in Verkehr gebracht wurden, sind tragbare und von Hand bedienbare Löschgeräte. Im betriebsbereiten Zustand darf ein Feuerlöscher maximal 20 kg wiegen. Sie müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Außerdem müssen Feuerlöscher amtlich geprüft und
zugelassen sein und sie müssen ein Zulassungskennzeichen tragen. Auf jedem Feuerlöscher sind die Sicherheitsabstände für den Einsatz gegenüber
elektrischen Betriebsmitteln aufgedruckt. Die Bereitstellung der Feuerlöscher wird oftmals dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet.

Siehe: Wasserlöscher, Schaumlöscher, Pulverlöscher (BC und ABC), Kohlendioxidlöscher, Metallbrand-Pulverlöscher (D) Zur Bekämpfung von Speiseöl – und Speisefettbränden gibt es geeignete und amtlich geprüfte tragbare Feuerlöscher nach DIN V 14 406-5 „Tragbare Feuerlöscher Teil 5: Prüfung tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 auf Eignung zum Löschen von Speiseöl – und Speisefettbränden“. Diese Feuerlöscher erhalten nach bestandener Prüfung in dem Schriftfeld oder auf einem zusätzlichen Aufkleber den Hinweis „Geeignet zum Löschen von Speiseöl – und Speisefettbränden“

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