Arbeitsräume müssen nach dem Baurecht der Länder unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend belüftet werden können. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen (vgl. Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes). Arbeitsräume, deren Nutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sind ohne Fenster zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gesichert ist. (§ 5 ASR 5, Anmerkungen 1 und 2)

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen 3 Mal ein Paket von 3 Kursen „EuP Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person” + “Befähigte Person zum Prüfen elektrischer Anlagen” + “Befähigte Person zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel” mit dem Buch „Elektrosicherheit und Elektroprüfung“ von Donato Muro dazu

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des SicherheitsIngenieur-Newsletters.

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie keinen Kurs oder kein Buch gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp