In der EU-Vibrationsschutz-Richtlinie (2002/44/EG) werden Expositionsgrenzwerte und Auslösewert genannt. Der Expositionsgrenzwert ist der Wert, normiert auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden, bei dessen Überschreitung mit dem Entstehen von Gesundheitsschäden zu rechnen ist. In der Praxis darf also dieser obere Grenzwert nicht überschritten werden. Der Auslösewert ist derjenige Wert, ab dem ein Gesundheitsrisiko besteht.

Ganzkörper-Vibrationen:
Expositionsgrenzwert 1,15 m/s²
Auslösewert 0,6 m/s²

Hand-Arm-Vibrationen:
Expositionsgrenzwert 5,0 m/s²
Auslösewert 2,5 m/s²

Siehe auch: Auslösewert (bei Vibrationen)

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