Explosionsgrenzen sind Grenzen des Explosionsbereiches.
Untere Explosionsgrenze (UEG) bzw. obere Explosionsgrenze (OEG) ist der untere
bzw. obere Grenzwert der Konzentration (Stoffmengenanteil) eines brennbaren
Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln und/oder Stäuben, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann.

[vgl. TRBS 2152 und Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001]

Das bedeutet, dass Gemische aus brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben mit Sauerstoff oder Luft nur innerhalb bestimmter Mischungsverhältnisse
explosionsfähig sind. Unterhalb der unteren Explosionsgrenze ist das Gemisch nicht zündfähig (“zu mager”), oberhalb der oberen Explosionsgrenze bezeichnet
man das Gemisch als “zu fett”. Es kann dann unter weiterer Luftzufuhr verbrennen, es kommt jedoch zu keiner Explosion. Wenn eine Gaskonzentration innerhalb der Explosionsgrenzen auftritt, wird dieses als Explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet. Wichtig für die Praxis ist vor allem die untere Explosionsgrenze, da sie die Grenze bildet, ab der geringe Konzentration von brennbaren Stoffen in der Luft explosionsfähig werden. Bei Gaswarngeräten, sogenannten Explosimeter (EXMessgeräte oder EXmeter), die explosionsfähige Gas -Luftgemische anzeigen, wird deshalb in der Regel nur der untere Explosionsgrenzwert angezeigt.

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