Explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich ein Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Als atmosphärische Bedingungen im Sinne dieser Technischen Regel gelten Gesamtdrücke von 0,8 bar bis 1,1 bar und Gemischtemperaturen von -20 °C bis +60 °C.
Die “Übertragung auf das gesamte unverbrannte Gemisch” ist dabei im Sinne einer selbstständigen Fortpflanzung der Reaktion zu verstehen.
[TRBS 2152 undExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001]
Siehe auch: Menge explosionsfähiger Atmosphäre
Siehe auch: Mindestzündtemperatur explosionsfähiger Atmosphäre – (Nicht in der Datenbank)
In geschlossenen Behältern bzw. Räumen ist davon auszugehen, dass die Menge explosionsfähiger Atmosphäre maximal so groß ist wie das vorhandene freie
Volumen.