Die Ableitung dieser Werte erfolgte 1995/1996 im Auftrag des Bundesamtes für Zivilschutz an der TU München. Diese Werte sind auch in der Entwurfsfassung der vfdb-Richtlinie 10/01 vom Juli 2005 (vfdb: Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) zur Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Feuerwehreinsatz enthalten. Die Einsatztoleranzwerte wurden nur für einen Schweregrad und einen Zeithorizont (4 Stunden) abgeleitet. Das Gefährdungsniveau wird definiert als ”keine gesundheitliche Gefährdung ungeschützter Einsatzkräfte und der Bevölkerung”. In der neuesten Fassung werden AEGL-2-Werte übernommen und es liegen zur Zeit insgesamt 45 Werte vor.