Als enge Räume und Behälter gelten Apparate, Gefäße, Kanäle, Gruben, Brunnen, Schächte usw. In ihnen können vielfältige Risiken durch gefährliche Stoffe, Sauerstoffmangel, elektrischen Strom oder ionisierende Strahlen entstehen. Gefahren können von Arbeitsverfahren wie Schweißen, Schleifen, Reinigen mit Flüssigkeiten usw. ausgehen. Einrichtungen in Behältern und engen Räumen wie Misch-, Zerkleinerungs-, Förder- oder Lüftungseinrichtungen können ebenfalls zu
Gefahren führen. Müssen Behälter oder enge Räume, in denen Gefahren be- oder entstehen können, befahren werden oder muss in ihnen gearbeitet werden, sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

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