EuP, Eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Sie wurde auch über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt.
In bestimmten Fällen ist auch eine (eventuell ständige) Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft notwendig. Eine unterwiesene Person darf allein, d. h. ohne Elektrofachkraft, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht errichten, ändern und instandsetzen.