Die Dosisgrenzwerte sind in der Strahlenschutzverordnung und der
Röntgenverordnung festgelegt. Die Primärgrenzwerte beziehen sich auf die effektive Dosis ionisierender Strahlung.
Die Dosisgrenzwerte sind in der Strahlenschutzverordnung und der
Röntgenverordnung festgelegt. Die Primärgrenzwerte beziehen sich auf die effektive Dosis ionisierender Strahlung.