Trotz aller arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Maßnahmen kann es im Betrieb zu einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus kommen. Betriebliche Regelungen dienen zum einen der raschen Aufklärung von entsprechenden Verdachtsfällen, also wenn etwa entsprechende gesundheitliche Beschwerden bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten oder wenn ein Coronavirus-Test im Unternehmen positiv ausfällt. Darüber hinaus legen sie entsprechende Maßnahmen fest – von der Selbstisolation der betroffenen Person, bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, bis zur Identifizierung von Kontaktpersonen. Die Maßnahmen bei Verdacht und bestätigter Infektion sind sehr umfassend.