Brandschutzordnungen richten sich an die Menschen in einem Betrieb und regeln deren Verhalten zur Vermeidung von Bränden bzw. im Brandfall. Der Teil A richtet sich an alle Menschen im Gebäude, ist normalerweise auf einer Seite DIN A 4 zusammengefasst und wird an gut sichtbaren Stellen ausgehängt. Der Teil B richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes und enthält weitergehende Anweisungen. Im Teil C, der sich an die brandschutzverantwortlichen Personen richtet, sind alle brandschutztechnischen Belange des Betriebes aufgeführt.

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