Die DGUV Information 205-023 sowie relevante rechtliche Bestimmungen und Vorschriften legen fest, dass Unternehmen ausgebildete Brandschutzhelfer benötigen.

Diese Helfer haben eine essenzielle Rolle im Schutz von Menschen, der Umwelt und dem Vermögen. In vielen Fällen können Entstehungsbrände von Brandschutzhelfern gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer sind in der ersten Phase eines Brandes wichtige Personen, die Schlimmeres verhindern können.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Brandschutzhelfern ist abhängig von der Anzahl der anwesenden Personen und der sogenannten Brandgefährdung der Räumlichkeiten. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgabe drohen empfindliche Geldbußen.

Unser BSH-Rechner hilft Ihnen schnell bei der Berechnung der nötigen Anzahl von Brandschutzhelfern – zum Rechner

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