Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen sind von Fachgremien erarbeitete und konkret auf bestimmte Tätigkeiten, Verfahren, Gefahrstoffe oder Anlagen bezogene Empfehlungen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung oder der BiostoffV, wenn der ABAS für den entsprechenden Bereich keine konkretisierende TRBA erstellt hat. Solche Hilfestellungen können z.B. von Aufsichtsbehörden der Länder oder Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, von Innungen, Handwerkskammern und Verbänden erarbeitet werden.
vom AGS angepasst 2/2021
Branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungsempfehlungen sind von Fachgremien erarbeitete und konkret auf bestimmte Tätigkeiten, Verfahren, Gefahrstoffe oder Anlagen bezogene Empfehlungen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Anforderungen des staatlichen Vorschriften- und Regelwerks, im Gefahrstoffbereich insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Solche Hilfestellungen können z. B. von Aufsichtsbehörden der Länder, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, der BAuA, Innungen, Handwerkskammern und Verbänden erarbeitet werden (z. B. Grundsätze, Regeln, Informationen und Expositionsbeschreibungen der Unfallversicherungsträger, Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU), Branchenregelungen, Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis, Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) und Schutzleitfäden der BAuA).
Kriterien zur Überprüfung der Eignung von Handlungsempfehlungen sind in Anhang 2 zur TRGS 400 beschrieben.

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