Bei Bauvorhaben werden Böden in erheblichem Umfang sowohl dauerhaft
als auch temporär beansprucht. Dabei gilt es das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) einzuhalten. Die Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG).

Werden Böden auch nur vorübergehend in Anspruch genommen, z. B. im Zuge von Baumaßnahmen, dann sind die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu ist insbesondere mit anfallendem Bodenaushub schonend umzugehen, damit nach Bauabschluss die wiederhergestellten Böden die natürlichen Bodenfunktionen möglichst umfänglich erfüllen können. Fällt überschüssiger Bodenaushub an, ist eine hochwertige Verwertung anzustreben.

Aus diesem Grund wird verstärkt eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) gefordert. Insbesondere bei umfangreichen Vorhaben, die mit größeren Bodenarbeiten verbunden sind, oder die von sensiblen bodenabhängigen Nutzungen (Forst- und Landwirtschaft) umgeben sind, wird die Bodenkundliche Baubegleitung als geeignetes Instrument angesehen, um die Belange des
Bodenschutzes über die verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens beginnend bei der Planung,
über die Zulassung und Ausschreibung der Bauleistungen bis hin zur Bauausführung
angemessen zu vertreten.

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