§5 ArbSchG: Bestimmen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung, der auftretenden Belastung und den vorhandenen Ressourcen, und zwar für jede Tätigkeit. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das zentrale Planungs-, Strategie- und Steuerungsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und eine Pflichtaufgabe jedes Unternehmers. Es müssen bei dieser Beurteilung alle Umstände berücksichtigt werden, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen. Die Beurteilung umfasst den Schutz- und Fördergedanken des Arbeitsschutzes. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Beurteilung der Arbeitsbedingungen umfasst Ermitteln, Beurteilen und Gestalten. Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen sind hierbei Vorstufen mit dem Ziel, notwendige und wirkungsvolle Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit zu schaffen.