Regelmäßige Testungen im Betrieb ermöglichen ein schnelles Ergreifen von Maßnahmen zu einer Verbesserung des Infektions­schutzes, führen zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 und verhindern Infektions­ketten im Unternehmen. Das Bundes­ministerium hat hierzu die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung ergänzt, die bis zum 30. Juni 2021 verlängert ist. Demnach sind Betriebe dazu verpflichtet ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, regelmäßig zweimal die Woche Antigen-Schnell­tests anzubieten. Unternehmen, sollten unter Beteiligung des Betriebs­arztes oder der Betriebs­ärztin dafür ein Testkonzept erstellen. Dieses sollte klar regeln, wer wann getestet wird, welche Räume sich eignen und vieles mehr. Für den Nachweis einer akuten Infektion stehen PCR-Tests und Antigen­tests zur Anwendung durch Fach­personal (Schutz­kleidung ist erforderlich) sowie Antigen-Schnell­tests zur Eigen­anwendung durch Laien (Selbst­tests) zur Verfügung. Das Testkonzept sollte auch die Dokumentation und das Vorgehen bei positiven Ergebnissen von Antigen-Schnell­tests festlegen.

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