Regelmäßige Testungen im Betrieb ermöglichen ein schnelles Ergreifen von Maßnahmen zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes, führen zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 und verhindern Infektionsketten im Unternehmen. Das Bundesministerium hat hierzu die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt, die bis zum 30. Juni 2021 verlängert ist. Demnach sind Betriebe dazu verpflichtet ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, regelmäßig zweimal die Woche Antigen-Schnelltests anzubieten. Unternehmen, sollten unter Beteiligung des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin dafür ein Testkonzept erstellen. Dieses sollte klar regeln, wer wann getestet wird, welche Räume sich eignen und vieles mehr. Für den Nachweis einer akuten Infektion stehen PCR-Tests und Antigentests zur Anwendung durch Fachpersonal (Schutzkleidung ist erforderlich) sowie Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Verfügung. Das Testkonzept sollte auch die Dokumentation und das Vorgehen bei positiven Ergebnissen von Antigen-Schnelltests festlegen.