Als solche Berufskrankheit anerkannte arbeitsbedingte Erkrankung
Jener Teil der arbeitsbedingten Erkrankungen, die ein Versicherter bei einer beruflichen Tätigkeit erleidet, wenn nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. (vgl. Sozialgesetzbuch VII, § 9).