Leistungen zur beruflichen Rehabilitation umfassen gemäß §§ 35 ff. SGB VII Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
Diese Leistungen können z. B. in der Zahlung von Zuschüssen an den Arbeitgeber bestehen, die eine (Wieder-)Eingliederung in den Betrieb erleichtern sollen. Berufsvorbereitung: Zur Berufsvorbereitung gehören z. B. auch Berufsfindungsmaßnahmen. Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sollen möglichst den Zeitraum von 2
Jahren nicht überschreiten. Auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden vom Unfallversicherungsträger übernommen. Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Hierzu kann z. B. auch eine notwendige vorgeschaltete Schulausbildung gehören.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen zwei wichtige Bücher von René Noël

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, Bitte bestätigen Sie mit dem Link darin Ihre Teilnahme.