Jeder Gefahrguttransport muss von einem Beförderungspapier begleitet sein. Auf diesem sind die Stoffe (Klassifizierung mit UN-Nummer, Gefahrzettel, sowie der technische Name, für Haupt- und Nebengefahr und Verpackungsgruppe) und Verpackungen, die jeweiligen Mengen, und über ein Punktesystem die Ermittlung der Freigrenzen vermerkt. Auch Namen und Anschriften von Absender und Empfänger müssen angeführt sein.