Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter regelt den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Gefahrgütern. Die Gefahrgutklasse mit UN-Nummer und Klassifizierungscode, die auf den Begleitpapieren für Gefahrguttransporte angegeben sein müssen, geben Auskunft über die Art des jeweiligen Stoffes. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) betrifft den Verkehr auf der Straße, mit der Eisenbahn und in der Binnenschifffahrt und die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) den auf dem Seeweg. Für den Luftweg gelten die Vorschriften der International Civil Avitation Organisation (ICAO), die von der International Air Transport Association (IATA) aufbereitet worden sind. Die entsprechenden Vorschriften für den internationalen Landverkehr sind im ADR/RID geregelt.