Bauordnungsrechtliches Abschottungsprinzip beschreibt die Unterteilung von baulichen Anlagen in durchgehend unterteilte, separierte Einheiten (Nutzungseinheiten, Wohnungen, notwendige Flure, Treppenräume, Geschosse, Brandabschnitte etc.). Ziel der Unterteilung und gegenseitigen Abschottung oder Separierung, ist vornehmlich eine Brandausbreitung zu verhindern.