ASR steht für Technische Regeln für Arbeitsstätten. Sie konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und zeigen, wie Schutzziele beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erreicht werden können.

Hält ein Arbeitgeber die einschlägigen ASR ein, kann er grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Andere Lösungen sind möglich, wenn sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen. Maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes.

Die jeweils aktuellen Fassungen und Änderungen veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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