Gesamtheit ärztlicher Maßnahmen auf der Grundlage arbeitsmedizinischer
Erkenntnisse und Grundsätze (z. B. Hautschutzmittel, Hygiene am Arbeitsplatz,
Getränke in Hitzebetrieben) einschl. Aufklärung, Information, Beratung u. Ä.
sowie arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitssys teme sowie der
Beschäftigten zum Zweck des Personaleinsatzes (einschl.
Rehabilitationsmaßnahmen und Wiedereingliederung) auf der Grundlage
arbeitsmedizinischer Untersuchungen.
Arbeitsmedizinische Maßnahmen sind mehr als ärztliche Untersuchungen der
Beschäftigten. Sie schließen aus arbeitsmedizinischer Fachkunde abgeleitete
Maßnahmen zur Arbeitssystemgestaltung, Hygienemaßnahmen, Maßnahmen der
Ersten Hilfe sowie der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Beschäftigten
mit ein.