Zwischen Verleiher und Entleiher ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
abzuschließen, der auch Arbeitsschutzvereinbarungen integriert. Festzulegen
sind insbesondere:
Beschreibung der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers beim Entleiher
Angaben zur erforderlichen Qualifikation des Zeitarbeitnehmers
der Einsatzort
erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
erforderliche persönliche Schutzausrüstung
Unterweisung am Tätigkeits-(Einsatz-)ort vor Aufnahme der
Tätigkeit
Erste Hilfe
Mitteilungspflichten bei Arbeitsunfall
Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen
Vorgehen bei Wechsel des vereinbarten Arbeitsplatzes bzw.
Arbeitsbereichs
Ein Muster für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit
Arbeitsschutzvereinbarung ist der VBG Seite zu entnehmen:
Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassung