Zwischen Verleiher und Entleiher ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
abzuschließen, der auch Arbeitsschutzvereinbarungen integriert. Festzulegen
sind insbesondere:
 Beschreibung der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers beim Entleiher
 Angaben zur erforderlichen Qualifikation des Zeitarbeitnehmers
 der Einsatzort
 erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
 erforderliche persönliche Schutzausrüstung
 Unterweisung am Tätigkeits-(Einsatz-)ort vor Aufnahme der
Tätigkeit
 Erste Hilfe
 Mitteilungspflichten bei Arbeitsunfall
 Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen
 Vorgehen bei Wechsel des vereinbarten Arbeitsplatzes bzw.
Arbeitsbereichs
Ein Muster für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit
Arbeitsschutzvereinbarung ist der VBG Seite zu entnehmen:

Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassung

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