Zwischen Verleiher und Entleiher ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
abzuschließen, der auch Arbeitsschutzvereinbarungen integriert. Festzulegen
sind insbesondere:
 Beschreibung der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers beim Entleiher
 Angaben zur erforderlichen Qualifikation des Zeitarbeitnehmers
 der Einsatzort
 erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
 erforderliche persönliche Schutzausrüstung
 Unterweisung am Tätigkeits-(Einsatz-)ort vor Aufnahme der
Tätigkeit
 Erste Hilfe
 Mitteilungspflichten bei Arbeitsunfall
 Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen
 Vorgehen bei Wechsel des vereinbarten Arbeitsplatzes bzw.
Arbeitsbereichs
Ein Muster für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit
Arbeitsschutzvereinbarung ist der VBG Seite zu entnehmen:
Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassung
 
				




