Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ist ein Beratergremium, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung berät. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des AGS sind in § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln einschließlich der Regeln über Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsinformation und Arbeitsorganisation sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen zu ermitteln. Desweiteren ermittelt der Ausschuss Regeln, wie die in den Vorschriften der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können, und er prüft und schlägt Arbeitsplatzgrenzwerte, biologische Grenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe vor.