1. Einleitung

Die Gefahrgutvorschriften werden im zweijährigen Rhythmus aktualisiert, um den neuesten Sicherheitsstandards, technologischen Entwicklungen und regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Am 1. Januar 2025 treten die nächsten Änderungen der Vorschriften in Kraft, die sowohl nationale als auch internationale Aspekte berücksichtigen und auf den UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter basieren.

Diese Anpassungen betreffen eine Vielzahl von Bereichen, darunter neue Definitionen, Änderungen in den Verpackungs- und Versandvorschriften sowie die Einführung moderner Technologien, wie die elektronische Führung von Dokumenten. Ziel ist es, die Sicherheit entlang der gesamten Gefahrguttransportkette zu erhöhen und den praktischen Anforderungen der Anwender gerecht zu werden.

Der Leitfaden zu den Änderungen 2025 richtet sich insbesondere an Unternehmen, Sicherheitsfachkräfte, Gefahrgutbeauftragte und andere Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind. Er bietet einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und unterstützt bei der erfolgreichen Implementierung der Vorschriften in den Betriebsalltag. Die Autoren betonen dabei die Relevanz, die Änderungen frühzeitig zu verstehen und umzusetzen, um gesetzeskonform zu handeln und mögliche Risiken zu minimieren.

2. Überblick über die Änderungen

Regelmäßige Updates

Die Gefahrgutvorschriften unterliegen einem festen Zweijahreszyklus, in dem sie an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen angepasst werden. Am 1. Januar 2025 treten die neuesten Änderungen der Regelwerke ADR, RID und ADN in Kraft. Diese Vorschriften regeln den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen. Sie basieren auf den UN-Modellvorschriften und berücksichtigen globale Standards, wie das System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).

Die Überarbeitung erfolgt durch Expertengremien wie die UNECE-Arbeitsgruppe WP.15 und den RID-Fachausschuss. Im Rahmen der gemeinsamen Tagung dieser Gremien werden neue Beschlüsse gefasst, die anschließend in die nationalen Gesetzgebungen der einzelnen Länder übernommen werden.

Hauptziele der Anpassungen

Die regelmäßigen Änderungen verfolgen mehrere zentrale Ziele:

  • Erhöhung der Sicherheit: Durch die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien wird der sichere Transport gefährlicher Güter gewährleistet.
  • Technologischer Fortschritt: Anpassungen wie die elektronische Führung von Beförderungspapieren oder die Zulassung alternativer Antriebe für Gefahrguttransporte tragen dazu bei, moderne Standards zu fördern.
  • Integration neuer Entwicklungen: Die Regelwerke werden auf neue Produkte und Materialien ausgeweitet, z. B. Natriumionenzellen und -batterien, sowie auf Änderungen in Verpackungs- und Klassifizierungsanforderungen.
  • Praxisnahe Umsetzung: Die Vorschriften berücksichtigen Rückmeldungen aus der Praxis, um den Alltag der Anwender zu erleichtern und gleichzeitig die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Mit diesen Neuerungen sollen alle Beteiligten in der Gefahrgutlogistik – von den Herstellern über die Transportunternehmen bis hin zu den Behörden – in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben sicher und effizient zu erfüllen.

3. Änderungen in den spezifischen Teilen

Teil 1: Allgemeine Vorschriften

  • Ergänzungen der Begriffsdefinitionen: Eine wichtige Änderung betrifft die Begriffe „Füllungsgrad“ und „Füllfaktor“, die nun spezifisch für flüssige/feste Stoffe und Gase verwendet werden. Dies schafft Klarheit in der Terminologie.
  • Neue Übergangsfristen: Die Übergangsregelungen wurden angepasst, darunter die Möglichkeit, die Vorschriften von 2023 bis zum 30. Juni 2025 weiterhin anzuwenden. Weitere Änderungen betreffen spezifische Fristen für bestimmte Regelungen.

Teil 2: Klassifizierungsvorschriften

  • Änderungen bei flüssigen Abfällen: Flüssige Abfälle mit nicht genau bekannter Zusammensetzung dürfen künftig in Polyethylen-Verpackungen transportiert werden, sofern diese die Prüfanforderungen erfüllen.
  • Umgang mit gefährlichen Viren: Das Affenpockenvirus wird der UN-Nummer 2814 (Kategorie A) zugeordnet, sofern es sich um Kulturen handelt. Patientenproben können der UN-Nummer 3373 (Kategorie B) zugeordnet werden.
  • Neue Anforderungen an Batterien und Zellen: Hersteller und Vertreiber müssen sicherstellen, dass Prüfzusammenfassungen für Batterien und Zellen verfügbar bleiben.

Teil 3: Verzeichnisse der gefährlichen Güter

  • Einführung neuer UN-Nummern: Z. B. Natriumionenzellen und -batterien erhalten die neuen UN-Nummern 3551 und 3552, mit spezifischen Vorschriften für Verpackung und Transport.
  • Änderungen der Sondervorschriften: Es wurden neue Sondervorschriften hinzugefügt, bestehende ergänzt oder gestrichen. Die Änderungen umfassen z. B. Vorschriften für spezifische Batterietypen.

Teil 4: Verpackungen und Tanks

  • Elektronische Tankakten: Tankakten dürfen nun auch elektronisch geführt werden, was die Dokumentation erleichtert.
  • Vereinfachungen bei der Abfallbeförderung: Abfälle können unter bestimmten Bedingungen in Verpackungen unterschiedlicher Größe transportiert werden, um die Handhabung zu vereinfachen.
  • Neue Verpackungsvorschriften: Anpassungen betreffen u. a. Verpackungen für Lithium- und Natriumionenzellen sowie neue Anforderungen für Kühlmittel.

Teil 5: Versandvorschriften

  • Elektronische Beförderungspapiere: Vorgaben zur Führung von elektronischen Dokumenten werden erweitert. Die Dokumente müssen eindeutig je Fahrzeug zugeordnet werden können.
  • Anpassungen für Batterien und Abfälle: Neue Kennzeichnungsvorschriften und Erleichterungen bei der Schätzung von Abfallmengen am Verladeort.

Teil 6: Bau- und Prüfvorschriften

  • Nutzung von Recycling-Kunststoffen: Verpackungen und IBC aus Recycling-Kunststoffen können verwendet werden, sofern sie einem Qualitätssicherungsprogramm unterliegen.
  • Einheitliche Begriffsverwendung: Die neuen Definitionen von „Füllungsgrad“ und „Füllfaktor“ wurden konsequent in den Vorschriften umgesetzt.

Teil 7: Be- und Entladungsvorschriften

  • Einführung von Containersäcken: Für den Transport von Asbest in loser Schüttung sind spezielle Containersäcke mit hohen Sicherheitsanforderungen vorgeschrieben.
  • Transportanforderungen für geschmolzenes Aluminium: Neue Vorschriften regeln den Transport geschmolzenen Aluminiums, um die Sicherheit zu erhöhen.

Teil 8: Vorschriften für Fahrzeugbesatzungen

  • Neue Anforderungen für KEP-Dienste: Begleitpapiere müssen im Führerhaus aufbewahrt werden, um im Ereignisfall schnell zugänglich zu sein.
  • Schulungen für begrenzte Mengen: Klare Vorgaben zur Unterweisung von Fahrzeugführern, die begrenzte Mengen transportieren.

Teil 9: Bau- und Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge

  • Alternative Antriebe: Fahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb werden für den Gefahrguttransport zugelassen, z. B. für Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt (Fahrzeugkategorie FL).
  • Klarstellungen für EX-Fahrzeuge: Explosivstofftransporte bleiben weiterhin Dieselfahrzeugen vorbehalten.

4. Nationale Umsetzung

Deutschland

Die Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften werden in Deutschland über die 16. Gefahrgut-Änderungsverordnung (GefahrgutÄndVO) in nationales Recht übernommen. Folgende Anpassungen werden umgesetzt:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB): Die neuen Vorschriften treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sind ab dem 1. Juli 2025 verbindlich anzuwenden. Übergangsregelungen erlauben eine fortgesetzte Nutzung der bisherigen Vorschriften bis zum 30. Juni 2025.
  • Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV): Notwendige Änderungen und Ergänzungen der Ausnahmen werden integriert.
  • Gefahrgut-Kostenverordnung (GGKostV): Die Gebührenstruktur wird an die neuen Anforderungen angepasst.

Die Anpassungen erfolgen unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die entsprechenden Änderungen sollen bis Ende 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Schweiz

In der Schweiz gelten die internationalen Gefahrgutvorschriften (ADR, RID, ADN) mit nur wenigen nationalen Abweichungen. Die Umsetzung erfolgt über folgende nationale Verordnungen:

  • SDR (Straßenverkehr): Änderungen betreffen unter anderem die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit und spezifische Regelungen für Fahrten ohne ADR-Schulungsbescheinigung.
  • RSD (Eisenbahnverkehr): Anpassungen umfassen nationale Ausnahmen und Vorschriften für bestimmte gefährliche Stoffe.

Die vollständigen Änderungen werden in den Anhängen der jeweiligen Verordnungen veröffentlicht und sind ab dem 1. Januar 2025 gültig.

Österreich

In Österreich regelt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) den Transport gefährlicher Güter. Die internationalen Vorschriften (ADR, RID, ADN) werden dynamisch in das nationale Recht integriert. Zusätzlich gibt es folgende Besonderheiten:

  • Tunnelvorschriften: Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern müssen eine Warnlampe mit gelbrotem Licht führen und gegebenenfalls von einem Begleitfahrzeug begleitet werden.
  • Erleichterungen: Nationale Regelungen erlauben Ausnahmen für geringe Mengen sowie für Transporte mit land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Änderungen werden im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

5. Änderungen für andere Verkehrsträger

Binnenschifffahrt: Neuerungen im ADN

Auch für die Binnenschifffahrt treten im Jahr 2025 Änderungen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

  • Elektronische Prüflisten: Diese können ab 2025 digital übergeben und elektronisch unterschrieben werden, wenn alle Parteien zustimmen.
  • Konkretisierte Vorschriften für das Entgasen von Tanks: Neue Vorgaben für die Verwendung von Flammendurchschlagsicherungen und ergänzende Anforderungen an die Prüflisten wurden eingeführt.
  • Bauvorschriften für Tankschiffe: Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie ein Unterdruckventil für das Entgasen wurden eingeführt.

Die Änderungen im ADN basieren, wie bei ADR und RID, auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften und berücksichtigen spezifische Anforderungen des Binnenschiffsverkehrs.

Seeverkehr: IMDG-Code Amdt. 42-24

Der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter auf See (IMDG-Code) wird mit dem Amendment 42-24 aktualisiert. Die freiwillige Anwendung beginnt am 1. Januar 2025, die verpflichtende Anwendung folgt ab 1. Januar 2026.

  • Die Änderungen orientieren sich an den globalen UN-Modellvorschriften und betreffen insbesondere die Klassifizierung und Verpackung gefährlicher Güter.
  • Neue Anforderungen für spezifische Gefahrstoffe sowie Änderungen in den Verpackungsanweisungen und Kennzeichnungsvorgaben wurden eingeführt.
  • Diese Anpassungen unterstützen eine stärkere Harmonisierung mit anderen Verkehrsträgern und erhöhen die Sicherheit im Seeverkehr.

Luftverkehr: IATA DGR 66th Edition

Die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR), 66. Edition, gelten ab dem 1. Januar 2025 und spiegeln die neuesten Änderungen der ICAO-TI (Technische Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation) wider. Wichtige Neuerungen umfassen:

  • Signifikante Änderungen bei Lithium- und Natriumionenzellen: Neue Verpackungsvorgaben und Sicherheitsanforderungen wurden integriert.
  • Erweiterte Anforderungen an Gefahrgutversender: Die Dokumentation und Deklaration von Gefahrgütern wurde präzisiert, um den Informationsfluss entlang der Transportkette zu verbessern.
  • Aktualisierte Vorschriften für biologische Stoffe: Neue Vorgaben für die Beförderung von Proben wie z. B. Kategorie B (UN 3373) wurden aufgenommen.

Diese Änderungen sollen die Sicherheit im Luftverkehr stärken und die Einhaltung internationaler Standards fördern.

6. Praktische Auswirkungen

Wichtigste Änderungen für Unternehmen

Die neuen Gefahrgutvorschriften 2025 bringen zahlreiche Änderungen mit sich, die sich direkt auf die betrieblichen Abläufe von Unternehmen auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Klarere Definitionen und Begriffe: Die Unterscheidung zwischen „Füllungsgrad“ und „Füllfaktor“ schafft mehr Transparenz in den Vorschriften, insbesondere bei der Befüllung von Tanks und Verpackungen.
  • Digitalisierung: Elektronische Tankakten und Beförderungspapiere erleichtern die Dokumentation und sorgen für mehr Effizienz.
  • Neue Anforderungen für Batterien und Zellen: Hersteller und Vertreiber müssen Prüfzusammenfassungen zugänglich halten, was eine stärkere Verantwortung in der Lieferkette erfordert.
  • Neue Verpackungsvorschriften: Änderungen bei Verpackungen aus Recycling-Kunststoffen und neue UN-Nummern bedeuten Anpassungen in der Logistik und Lagerhaltung.
  • Anforderungen an alternative Antriebe: Die Zulassung von batteriebetriebenen und Brennstoffzellenfahrzeugen erweitert die Optionen im Gefahrguttransport.

Vorteile und Herausforderungen der neuen Regelungen

  • Vorteile:
    • Erhöhte Sicherheit: Die Vorschriften verbessern die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter durch präzisere Regelungen und technische Fortschritte.
    • Effizienzsteigerung: Elektronische Dokumentation reduziert den administrativen Aufwand und erleichtert die Nachverfolgbarkeit.
    • Nachhaltigkeit: Der Einsatz von Recycling-Kunststoffen und die Förderung alternativer Antriebe unterstützen Umweltziele.
  • Herausforderungen:
    • Umsetzungskosten: Unternehmen müssen möglicherweise in neue Technologien, Verpackungen und Schulungen investieren.
    • Regulatorische Komplexität: Die Anpassung an neue Vorschriften und Übergangsfristen erfordert Zeit und Ressourcen.
    • Veränderte Logistikprozesse: Neue Anforderungen, wie die Beförderung flüssiger Abfälle oder spezielle Containersäcke, könnten bestehende Abläufe beeinflussen.

Tipps zur schnellen Umsetzung im Betrieb

  1. Regelwerk analysieren: Identifizieren Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Änderungen. Nutzen Sie Leitfäden wie den VCI-Leitfaden für eine strukturierte Übersicht.
  2. Mitarbeiter schulen: Informieren Sie Ihre Gefahrgutbeauftragten, Fahrer und Logistikmitarbeiter über die neuen Vorschriften und deren praktische Auswirkungen.
  3. Digitale Prozesse nutzen: Implementieren Sie elektronische Dokumentationstools für Beförderungspapiere und Tankakten, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
  4. Prüfen und anpassen: Überprüfen Sie Ihre Verpackungsmaterialien und Transportmittel auf Konformität mit den neuen Vorschriften, insbesondere für Batterien und Recycling-Kunststoffe.
  5. Externe Unterstützung einholen: Ziehen Sie Experten oder Schulungsanbieter hinzu, um sicherzustellen, dass alle Änderungen vollständig und korrekt umgesetzt werden.
  6. Frühzeitig planen: Nutzen Sie die Übergangsfristen, um die neuen Anforderungen schrittweise in Ihre Abläufe zu integrieren, bevor sie verbindlich werden.

Mit einer proaktiven Herangehensweise können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch modernisierte Prozesse und erhöhte Sicherheit erzielen.

7. Weiterer Ausblick

Die Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2025 markieren nicht das Ende der Entwicklung – viele zukünftige Anpassungen sind bereits in Arbeit. Hier ein Überblick über die absehbaren Entwicklungen:

Zukünftige Entwicklungen im ADR/RID

  • Digitale automatische Kupplung (DAK): Im Schienenverkehr wird die Einführung der DAK weiter vorangetrieben. Diese Technologie soll nicht nur die Effizienz des Transports verbessern, sondern auch neue Sicherheitsanforderungen für den Gefahrguttransport mit sich bringen.
  • Einheitliche Fahrerprüfungen: Geplant ist die Vereinheitlichung der ADR-Fahrerprüfung. Ein standardisierter Fragekatalog soll entwickelt werden, um die Qualifikation von Fahrzeugführern europaweit zu harmonisieren.
  • Besonders große Tankcontainer: Die Diskussion um den sicheren Transport von großen Tankcontainern wird fortgesetzt, insbesondere im Hinblick auf technische Anforderungen und Sicherheitsstandards.

Integration von E-Learning und neuen Technologien

  • E-Learning für Gefahrgutbeauftragte: Die Möglichkeit, Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte online durchzuführen, wird intensiv diskutiert. Dies könnte Unternehmen mehr Flexibilität bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter bieten.
  • Elektronische Dokumentation: Die verstärkte Nutzung digitaler Technologien, wie elektronische Prüflisten und Beförderungspapiere, wird weiter vorangetrieben. Ziel ist es, den Informationsfluss entlang der Transportkette zu verbessern und die Arbeit der Einsatzkräfte zu erleichtern.

Veränderungen bei alternativen Antrieben

  • Zulassung alternativer Antriebe: Die Entwicklung von Vorschriften für batteriebetriebene und Brennstoffzellenfahrzeuge schreitet voran. Mit den Änderungen 2025 werden diese Antriebe für Gefahrguttransporte in den Kategorien AT (andere Güter) und FL (entzündbare Flüssigkeiten und Gase) zugelassen.
  • Herausforderungen bei EX-Fahrzeugen: Fahrzeuge der Kategorie EX (explosive Stoffe) bleiben vorerst Dieselfahrzeugen vorbehalten. Dennoch wird die Möglichkeit geprüft, auch hier alternative Antriebe einzusetzen.
  • Integration in EX-Bereiche: Die Nutzung alternativer Antriebe in explosionsgefährdeten Bereichen könnte zu zusätzlichen Anforderungen an Lade- und Entladeprozesse führen.

Fazit und Perspektive

Die Gefahrgutvorschriften entwickeln sich stetig weiter, um den Anforderungen einer modernen, sicheren und nachhaltigen Logistik gerecht zu werden. Unternehmen sollten sich nicht nur auf die aktuellen Änderungen vorbereiten, sondern auch den Blick auf kommende Entwicklungen richten. Proaktive Anpassungen, die Nutzung neuer Technologien und die Schulung von Mitarbeitern können entscheidende Wettbewerbsvorteile bieten.

8. Fazit

Die Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2025 bringen wichtige Neuerungen für die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport. Von neuen Definitionen und Verpackungsvorschriften bis hin zu alternativen Antrieben und digitaler Dokumentation – die Anpassungen sind praxisnah und zukunftsorientiert.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Zweijähriger Änderungsrhythmus zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit.
  • Elektronische Dokumentation und digitale Prozesse als Zukunftstrend.
  • Erweiterungen bei Batterien, Verpackungen und Fahrzeugantrieben.

Aufruf zur rechtzeitigen Umsetzung

Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um ihre Prozesse anzupassen. Die Implementierung der Änderungen erfordert Investitionen in Schulungen, Technologien und Logistikstrukturen, bietet jedoch langfristige Vorteile.

Hinweis auf weitere Ressourcen

Nutzen Sie offizielle Leitfäden, Schulungsangebote und die Unterstützung von Experten, um die Änderungen erfolgreich umzusetzen. Frühzeitiges Handeln minimiert Risiken und sichert die Compliance.

Hier sind die Abschnitte “7. Weiterer Ausblick”, “8. Fazit” und “9. Quellen und weiterführende Links” für Ihren Blogartikel:


7. Weiterer Ausblick

Zukünftige Entwicklungen im ADR/RID

Der nächste Zweijahreszyklus steht bereits in den Startlöchern. Absehbare Themen umfassen:

  • Einheitliche Fahrerprüfungen: Ein standardisierter Fragekatalog für ADR-Prüfungen wird entwickelt, um die Qualität und Vergleichbarkeit zu erhöhen.
  • Digitale automatische Kupplung (DAK): Neue Anforderungen für den Gefahrguttransport mit besonders großen Tankcontainern sind in Arbeit.

Integration von E-Learning und neuen Technologien

Die Digitalisierung prägt nicht nur die Dokumentation, sondern auch die Schulung:

  • E-Learning: Die Einführung digitaler Schulungsmodule für Gefahrgutbeauftragte ist ein großes Thema, insbesondere in Deutschland.
  • Moderne Dokumentationssysteme: Elektronische Prüflisten und digitale Nachverfolgungssysteme werden weiter ausgebaut.

Veränderungen bei alternativen Antrieben

Die WP.15-Arbeitsgruppe für alternative Antriebe arbeitet an neuen Vorschriften:

  • Brennstoffzellen- und batterieelektrische Fahrzeuge werden zunehmend in die ADR-Vorschriften integriert.
  • EX-Fahrzeuge (Explosivstofftransporte) bleiben vorerst weiterhin Dieselfahrzeugen vorbehalten.

8. Fazit

Die Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2025 bringen wichtige Neuerungen für die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport. Von neuen Definitionen und Verpackungsvorschriften bis hin zu alternativen Antrieben und digitaler Dokumentation – die Anpassungen sind praxisnah und zukunftsorientiert.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Zweijähriger Änderungsrhythmus zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit.
  • Elektronische Dokumentation und digitale Prozesse als Zukunftstrend.
  • Erweiterungen bei Batterien, Verpackungen und Fahrzeugantrieben.

Aufruf zur rechtzeitigen Umsetzung

Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um ihre Prozesse anzupassen. Die Implementierung der Änderungen erfordert Investitionen in Schulungen, Technologien und Logistikstrukturen, bietet jedoch langfristige Vorteile.

Hinweis auf weitere Ressourcen

Nutzen Sie offizielle Leitfäden, Schulungsangebote und die Unterstützung von Experten, um die Änderungen erfolgreich umzusetzen. Frühzeitiges Handeln minimiert Risiken und sichert die Compliance.


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