Viele kennen das Problem.

Nach ArbSchG und ArbStättV muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden. In der Praxis heißt das: Als Unternehmer, Führungskraft oder auch Fachkraft für Arbeitssicherheit kannst du eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte grundsätzlich aufbauen und organisieren. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die ASR V3 beschreibt dazu die methodische Vorgehensweise für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV.


Genau an dieser Stelle kommt aber oft die eigentliche Frage:

Wie erstelle ich gerade für Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung eine gute, echte, funktionierende und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung?

Denn eines ist klar: Sobald Sie in den Bereich Gefahrstoffe und TRGS gehen, reicht ein allgemeines Bauchgefühl nicht mehr aus. Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Wenn die erforderlichen Kenntnisse fehlen, muss sich der Arbeitgeber fachkundig beraten lassen. Bei bestimmten Themen ist die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich an Fachkunde gebunden.

Und genau deshalb stehen viele auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) irgendwann vor demselben Punkt:
Die Grundsystematik nach ArbStättV können Sie umsetzen. Aber wie erstellen Sie daraus speziell im Brandschutz, bei Alarmierung und bei Evakuierung eine belastbare Gefährdungsbeurteilung, die nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern im Betrieb auch wirklich funktioniert?


Das eigentliche Problem in der Praxis

Auf dem Papier gibt es oft schon einiges:

Flucht- und Rettungspläne, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichnung, Unterweisungen, vielleicht sogar Evakuierungshelfer und Alarmierungspläne.

Trotzdem bleiben oft die entscheidenden Lücken:

  • Brandgefährdungen werden zu pauschal bewertet
  • Brandlasten und Zündquellen werden nicht sauber ermittelt
  • Gefahrstoffe werden im Brandschutzkontext nur oberflächlich betrachtet
  • Alarmierungswege und Meldeketten sind unklar
  • Besucher, Fremdfirmen und ortsunkundige Personen sind nicht sauber mitgedacht
  • Evakuierungsübungen werden durchgeführt, aber nicht belastbar ausgewertet
  • die Dokumentation ist formal da, aber fachlich dünn

Gerade bei ASR A2.2, ASR A2.3, ASR A1.3, TRGS 800 und der DGUV Information 205-033 merken Sie schnell: Das Thema ist nicht kompliziert, weil es unmöglich ist. Es ist kompliziert, weil Sie mehrere Ebenen gleichzeitig zusammenbringen müssen. Brandgefährdung, bauliche Situation, organisatorische Abläufe, Kennzeichnung, Alarmierung, Räumung und Wirksamkeitskontrolle.


Genau dafür ist dieser Kurs gemacht

Der Onlinekurs: Gefährdungsbeurteilung Brandschutz sowie Alarmierung und Evakuierung ist genau für diese Lücke gebaut.

Nicht für trockene Theorie.
Nicht für beliebige Standardtexte.
Sondern für die echte Praxisfrage:

Wie baue ich eine funktionierende und belastbare GbU für Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung auf?

Der Kurs ist ein Kombi-Kurs mit zwei separat aufgebauten Fachbereichen:

1. Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
2. Gefährdungsbeurteilung Alarmierung und Evakuierung

Das ist wichtig. Die Themen werden nicht wild vermischt, sondern sauber getrennt aufgebaut. So können Sie die Logik erst wirklich verstehen und danach sauber in die Praxis übertragen.

Für wen der Kurs gedacht ist

Der Kurs passt besonders gut für:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Unternehmer und Arbeitgeber
  • Führungskräfte mit Organisationsverantwortung
  • Brandschutzbeauftragte
  • HSE- und EHS-Verantwortliche
  • Facility Management
  • Verantwortliche für Alarmierung, Räumung und Notfallorganisation

Gerade als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) kennen Sie die Situation vielleicht:
Sie wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Sie kennen auch die Grundstruktur. Aber beim Brandschutz, bei der Alarmierung und Evakuierung möchten Sie eben nicht nur irgendetwas zusammenschreiben, sondern eine Beurteilung aufbauen, die fachlich fundiert ist, im Audit standhält und im Ernstfall funktioniert.

Was bietet der Kurs?

Der Kurs ist 100 Prozent online aufgebaut.

Das heißt:

  • 8 Stunden Videomaterial
  • alles im Videoformat
  • Lernen im eigenen Tempo
  • freie Zeiteinteilung
  • abrufbar wie Netflix
  • ideal neben dem Beruf

Sie arbeiten die Inhalte dann durch, wann es in den Alltag passt.

Dazu bekommen Sie richtig gute Vorlagen, mit denen Sie nicht bei null anfangen müssen. Also keine leeren Worthülsen, sondern praxistaugliche Arbeitshilfen für den direkten Einsatz im Betrieb.

Was Sie fachlich mitnehmen

Im Kurs lernen Sie unter anderem:

  • wie Sie Brandgefährdungen sauber ermitteln und bewerten,
  • wie Sie Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen richtig einordnen,
  • wie Sie Alarmierungswege und Meldeketten logisch aufbauen,
  • wie Sie Vollalarm, Teilalarm und Verbleib im Gebäude sauber unterscheiden,
  • wie Sie Besucher, Fremdfirmen und besondere Personengruppen berücksichtigen,
  • wie Sie Unterweisungen, Übungen und Wirksamkeitskontrollen fachlich richtig aufbauen,
  • wie Sie daraus eine echte, funktionierende und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Der große Vorteil

Sie müssen die Systematik nicht mühsam aus Einzelvorschriften, ASR, TRGS und DGUV-Schriften zusammensuchen.

Die relevanten Inhalte sind im Kurs bereits verständlich, strukturiert und praxisnah aufbereitet. TRGS 800 behandelt die Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstoffkontext, und die DGUV Information 205-033 liefert die fachliche Grundlage für Alarmierung und Evakuierung. Genau diese Schnittstelle ist im Betrieb oft der Punkt, an dem Unsicherheit entsteht.

Abschluss und Nachweis

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Urkunde als:

Fachkundige Person für Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz, bei Alarmierung und bei Evakuierung

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