Fortbildung für Gasschutzleiter sowie Beauftragte und Ausbilder im Atemschutz nach DGUV Regel 112-190.

Fortbildung für Gasschutzleiter sowie Beauftragte und Ausbilder im Atemschutz nach DGUV Regel 112-190.

 

 

Wer ist die Zielgruppe?

Ausbildende im Atemschutz
Ausbildende im Atemschutz führen die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen durch. Wenn sie über die entsprechenden betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen, können sie auch die Tätigkeiten der Unterweisenden im Atemschutz übernehmen.
Nach Erwerb entsprechender Kenntnisse und Vorhaltung der notwendigen Ausrüstung, können Ausbildende im Atemschutz auch Anpassungsüberprüfungen durchführen.
Weiterhin dürfen sie Unterweisende im Atemschutz aus- und fortbilden.

Ausbildungsvoraussetzungen

nachweisliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Benutzung von Atemschutzgeräten, für die die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen durchgeführt werden soll (z. B. Ausbildung zur atemschutzgerättragenden Person)
– angemessene geistige und charakterliche Eignung
– nachweisliche Kenntnisse zur Wartung und Pflege von Atemschutzgeräten, für die die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen durchgeführt werden soll (z. B. Ausbildung für die Wartung von Atemschutzgeräten)

Dauer der Fortbildung

Die Fortbildung hat in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) stattzufinden. 3-tägige Präsenz Fortbildung.

Inhalt:

  • partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)
  • gasfiltrierende Halbmasken gas- und partikelfiltrierende Halbmasken
  • Voll-, Halb- oder Viertelmasken mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter, Voll-, Halb- oder Viertelmasken sowie Helm oder Haube mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung
  • Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte ohne Rettungsaufgaben
  • Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte mit Rettungsaufgaben
  • Voll-, Halb- oder Viertelmasken mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter
    Voll-, Halb- oder Viertelmasken sowie Helm oder Haube mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte
  • Regenerationsgeräte
  • Atemschutzanzüge als Atemanschluss
  • Selbstretter filtrierend/ Selbstretter isolierend

 

 

Rechtliche / normative Grundlagen

DGUV Vorschrift 1
DGUV Regel 112-190
DGUV Grundsatz 312-190
BetrSichV
TRBS 3145
GefStoffV
TRGS 555
TRGS 745
PSA-Benutzungsverordnung
DIN EN 12021:2014-07

Abschluss

– Teilnahmebestätigung vom Sicherheitsingenieur.NRW und Safety Traning Center GmbH

Wo wird die Fortbildung stattfinden und wann?

Die Ausbildung wird zusammen mit dem STC durchgeführt (https://www.safety-tc.de/). Am 28.03.2021 bis 30.03.2021 in Recklinghausen. Die Teilnehmer müssen in 2G erscheinen. Vor Ort ist ein kostenloser Schnelltest nötig. Adresse: Safety Traning Center GmbH, Crangerstr.11 in 45661 Recklinghausen. Die Mindestanzahl von 6 Teilnehmer ist nötig, damit der Kurs zustande kommt. 

Fortbildung für Ausbilder Atemschutz:

Wann: 28. – 30.03.2022
Wo: Safety Traning Center GmbH
Crangerstr.11
45661 Recklinghausen

Preis: 1790,00 € zzgl. MwSt.

Kontakt

Sicherheitsingenieur.NRW
Telefon: 0800 0001838
Mail: info@sicherheitsingenieur.nrw

Safety Traningscenter GmbH
Telefon: +49 174 5809501
Mail: info@safety-tc.de

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