Externer Laserschutzbeauftragter – Sicherheit für Ihren Laserbetrieb

Der Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS stellen klar:

Betreiben Sie in Ihrem Unternehmen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4? Dann sind Sie in Deutschland verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten (LSB) gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) oder Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) zu bestellen.

Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie –
kompetent, zuverlässig und gesetzeskonform.

Unsere Leistungen als externer Laserschutzbeauftragter:

Gefährdungsbeurteilung: Analyse und Bewertung der Risiken durch Laserstrahlung in Ihrem Betrieb
Mitarbeiterunterweisung: Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Lasern
Schutzmaßnahmen: Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
Überwachung des Laserbetriebs: Regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben

Mit uns als externem Laserschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass Ihr Laserbetrieb sicher, effizient und rechtskonform läuft.


Vorteile eines externen Laserschutzbeauftragten:

 Rechtssicherheit
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen gemäß OStrV und TROS – ohne zusätzlichen internen Schulungsaufwand.

Fachkundige Expertise
Unsere Experten verfügen über fundierte Erfahrung und aktuelles Fachwissen im Bereich Lasersicherheit.

Kosteneffizienz
Kein Aufwand für teure Schulungen oder Weiterbildungen eigener Mitarbeiter – Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung.

Unabhängige Bewertung
Neutrale und objektive Gefährdungsbeurteilungen sowie maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für Ihren Betrieb.

Entlastung der Mitarbeiter
Ihre Fachkräfte können sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren, während wir den sicheren Laserbetrieb gewährleisten.

Regelmäßige Kontrolle & Beratung
Laufende Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen und Unterstützung bei Anpassungen an neue Vorschriften oder Technologien.

Gefährung bei Lasterschutzklassen von 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 im Raster

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