Der richtige Umgang mit Diisocyanaten
Im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und gesundheitlicher Unversehrtheit am Arbeitsplatz spielt der richtige Umgang mit Diisocyanaten eine wichtige Rolle. Diese Substanzen können Berufskrankheiten auslösen. Aktuelle Zahlen belegen zwar, dass prozentual gesehen und auf die Gesamtzahl der in den entsprechenden Branchen tätigen Personen gerechnet Berufskrankheiten eher selten auftreten. Jedoch erkranken in absoluten Zahlen gesehen in der EU jährlich etwa 5.000 Personen in Zusammenhang mit der Verarbeitung oder dem Hantieren mit Diisocyanaten. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen wird sich diese Zahl deutlich reduzieren lassen.
Wir zeigen Ihnen weiter unten, welche Diisocyanate Schulung Sie für Ihre Mitarbeiter benötigen.
Es kommt auf den richtigen Umgang mit diesen Stoffen an und das richtige Bewusstsein für die vorhandene Gesundheitsgefährdung. Den kann man lernen. Wer weiter mit Diisocyanaten arbeiten möchte, muss den sachgerechten Umgang damit künftig auch lernen.
Was sind Diisocyanate?
Diisocyanate klingt erst mal spannend, aber auch ziemlich unbekannt. Das muss sich ändern. Diisocyanate sind chemische Grundstoffe, die zur Herstellung von Polyurethanen und Polyharnstoffen verwendet werden.
Gerade in der Bauindustrie gibt es sehr zahlreiche Anwendungsbereiche für diese chemischen Grundstoffe. Sie finden sich zum Beispiel in Bauschaum, in wasserbasierten Lacken, in Beschichtungen, in Harzen, Ölen und Wachsen, in Klebstoffen beispielsweise für Bodenbeläge und vielem mehr.
Diese große Anzahl an Baumaterialien, die Diisocyanate enthalten, bringt auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Verarbeitungsarten mit sich. Einige Materialien werden gesprüht, andere gegossen, gespritzt, aufgetragen, aufgewalzt, mit Airbrush aufgebracht, einige werden erhitzt, um verwendet werden zu können. Die Baustoffe können fest sein, flüssig, zähflüssig, selbst aushärtend und einige reagieren erst durch das Zusammenbringen mehrerer Komponenten während der Verarbeitung.
Die Konzentrationen von Diisocyanaten in den Baustoffen variiert sehr. Es kann also vorkommen, dass Mitarbeiter am Bau viel mit Baustoffen arbeiten, die wenig Diisocyanate enthalten, oder wenig mit Baustoffen arbeiten, die viel Diisocyanate enthalten. Häufig enthalten gleich mehrere Baustoffe im direkten Arbeitsumfeld unterschiedliche Diisocyanate. Es ist im Bau fast nicht möglich, gar nicht mit Diisocyanaten in Kontakt zu kommen.
Warum sollen Diisocyanate eingeschränkt werden?
Diisocyanate können zu schweren Berufskrankheiten führen. Es sind je nach Art und Ausmaß des Kontaktes im täglichen Umgang mit den unterschiedlichen Baustoffen allergische Reaktionen möglich, Hautreizungen, chronisches Asthma, und einige Stoffe stehen auch im Verdacht krebserregend zu sein.
Aufgrund dieser nachgewiesenen Gefährdung der Gesundheit durch Diisocyanate kamen Stimmen auf, die Diisocyanate in der EU auf Dauer ganz verbieten wollten. Allerdings gibt es für die meisten Baustoffe keine nahezu gleichwertigen Alternativen. Ein Verbot von diisocyanatehaltigen Baustoffen würde fast der Lahmlegung der gesamten Bauindustrie gleichkommen.
Daher wurde in der EU entschieden, dass die Gefährdung durch Diisocyanate sehr ernst genommen werden muss, ihr Einsatz aber zunächst nicht untersagt wird, sondern der freie Verkauf stark einzuschränken ist.
Auf diese Weise sollen die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen Berücksichtigung finden: Die Bauindustrie kann weiter die über viele Jahre entwickelten und bewährten Baustoffe verwenden, die Arbeitnehmer werden aber dadurch vor möglichen Gefährdungen geschützt, dass die Baustoffe als Gefahrstoffe klassifiziert werden und beim Einsatz der Gefahr bewusst gemacht wird.
Die Gesundheitsgefährdung tritt in aller Regel nicht durch verarbeitete Baustoffe, die Diisocyanate enthalten, auf, sondern während der Verarbeitung.
Werden beispielsweise wasserbasierte Lacke mit einem Sprühgerät in Airbrush-Technik aufgetragen, so entstehen feine Aerosole, die von jedem Anwesenden eingeatmet werden können. So gelangen Diisocyanate in den menschlichen Organismus. Bauarbeiter, die täglich damit hantieren, sind der Gefahr täglich ausgesetzt. Sind dagegen diese gesprühten Lacke völlig ausgehärtet, sondern sie in aller Regel keine Diisocyanate mehr ab, sodass keine weitere Gefährdung von dem Baustoff mehr ausgeht.
Verordnung zu Diisocyanaten-Beschränkung
Die REACH-Beschränkungsregelung (EU-Kommission-Verordnung 2020/1149) sieht vor, dass ab dem 24.08.2023 Stoffe und Produkte mit Diisocyanaten nur noch dann frei für die gewerbliche und industrielle Verarbeitung erworben werden kann, wenn die Diisocyanaten-Konzentration darin unter 0,1 Gewichts-Prozent liegt. Das trifft aktuell allenfalls auf bestimmte Lacke, Wachse und Öle annähernd zu. Diese könnten bei geringer Reduzierung des Anteils an Diisocyanaten weiter frei verkäuflich bleiben.
Alle übrigen Stoffe, die Diisocyanaten enthalten, müssen dann zwingend einen Aufdruck aufweisen mit dem Text „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“ Der Verkauf und der Einsatz dürfen nur noch bei vorliegendem Schulungsnachweis erfolgen.
Die genannte Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
Arbeitgeber und Selbstständige, bei denen Stoffe oder Produkte mit Diisocyanaten zum Einsatz kommen, sind daher gezwungen, selbst für die rechtzeitige Schulung der betroffenen Personen zu sorgen, wenn sie diese weiter beziehen können wollen. Die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung müssen vom Arbeitgeber oder Selbstständigen dokumentiert werden.
Die reine Anwesenheit vor Ort einer Person mit nachgewiesener Schulung reicht nicht aus, um alle Mitarbeiter mit diesen Gefahrstoffen arbeiten zu lassen. Jeder einzelne Mitarbeiter, der die Stoffe oder Produkte verwenden möchte, benötigt eine eigene Schulung.
Diisocyanate Schulung für Ihre Mitarbeiter
Schulungen zum sicheren Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, müssen von Sicherheitsexperten und Experten für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegeben werden. Eine Weitergabe des Fachwissens zu Diisocyanaten innerhalb eines Kollegiums ist nicht ausreichend.
Jeder einzelne Mitarbeiter, der mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, arbeiten möchte, benötigt eine eigene Schulungsteilnahme und ein eigenes Zertifikat für die Diisocyanate Schulung.
Verfügt ein Betrieb nicht über Mitarbeiter mit entsprechendem Schulungszertifikat, so kann dieser nach dem 24.08.2023 keine diisocyanatehaltigen Stoffe mehr beziehen, soweit die Diisocyanate- Konzentration mindestens 0,1 Gewichtsprozente beträgt.
Die Schulungen sollen für einen angemessen geschützten Umgang mit diisocyanatehaltigen Gefahrstoffen sensibilisieren. Je nach verwendetem Stoff oder Produkt wird in drei Gefahrklassen eingeteilt. Dementsprechend gibt es auch drei Schulungstypen, die jeweils auf die unterschiedlichen Gefahrklassen abzielen.
Folgende Diisocyanate Schulungen sind für Ihre Mitarbeiter notwendig:
- Wer ausschließlich nur Montageschäume mit Aerosoldosen schäumt, benötigt zum Beispiel nur die Basisschulung,
- Wer dagegen beispielsweise Farben oder Beschichtungen streicht, spachtelt oder in einer Spritzkabine spritzt, benötigt zusätzlich zu der Basisschulung auch die Aufbauschulung.
- Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausüben, bei denen sie die Stoffe über 45 °C erwärmen, müssen zwingend alle drei Schulungen absolvieren: Die Basisschulung, die Aufbauschulung und die Fortgeschrittenenschulung.
Es ist daher sehr zu empfehlen, rechtzeitig die notwendigen Schulungen zu terminieren, um ab dem 24. August 2023 nahtlos weiter arbeiten zu können.
Der Sicherheitsexperte Donato Muro führt die erforderlichen Schulungen für Sie durch. Vereinbaren Sie bitte einen kurzen Besprechungstermin zur Abstimmung der passenden Schulungstermine.