Am 29. Juni 2023 markierte die Veröffentlichung der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im Amtsblatt der Europäischen Union einen entscheidenden Wendepunkt für die Regulierung von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ab dem 20. Januar 2027 wird diese Verordnung die bisherige Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Dieser Beitrag beleuchtet den Werdegang der neuen Maschinenverordnung und bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Änderungen, die besonders für Wirtschaftsakteure von Bedeutung sind.

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Hintergrund und rechtliche Einordnung

Die Maschinenverordnung, formal unter Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert, zielt darauf ab, den freien Warenverkehr innerhalb der EU durch die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Diese Harmonisierung dient dem hohen Schutzniveau bei Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz, das die EU-Kommission verfolgt.

Änderungen im Anwendungsbereich

Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich signifikant und schließt innovative Technologien wie das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und autonome Roboter ein, die zuvor nicht ausreichend adressiert waren. Insbesondere umfasst die Verordnung nun auch Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, die bisher im Anhang IV gelistet waren, und verstärkt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen.

Konformitätsbewertung und Sicherheitsanforderungen

Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die überarbeitete Konformitätsbewertung für Produkte mit erhöhtem Risiko. Diese Produkte unterliegen nun strengeren Prüfverfahren, die sicherstellen sollen, dass alle Maschinen die festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die Verordnung beinhaltet grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei der erstmaligen Markteinführung im Europäischen Wirtschaftsraum zu beachten sind.

Wirtschaftliche Bedeutung und Auswirkungen

Mit einem Jahresumsatz von über 740 Milliarden Euro und etwa 2,8 Millionen Beschäftigten ist der Maschinenbausektor ein entscheidender Wirtschaftsfaktor in der EU. Die neue Verordnung muss daher nicht nur die Sicherheitsanforderungen klar definieren, sondern auch für Innovationen und deren technologische Umsetzung offen sein.

Prozess der Überarbeitung und zukünftige Anforderungen

Der Überarbeitungsprozess begann 2014 mit der Anpassung anderer europäischer Richtlinien an den “New Legislative Framework”. Die Maschinenrichtlinie wurde 2018 evaluiert, und diese Evaluierung bestätigte, dass die Richtlinie technologische Innovationen nicht behindert, aber weiterhin einer Überprüfung hinsichtlich der Effektivität und Anpassung an digitale Entwicklungen bedarf. 2020 folgte ein Bericht zu Sicherheits- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI, Internet der Dinge und Robotik, der wesentliche Gesetzeslücken aufzeigte.

Die neue Verordnung wurde 2021 vorgeschlagen und nach umfassenden Konsultationen und Anpassungen 2023 verabschiedet. Sie beinhaltet wichtige Änderungen, wie die Einführung spezifischer Anforderungen für KI und autonom operierende Maschinen sowie eine verbesserte Cybersicherheit.

Fazit und Ausblick

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ist ein wesentlicher Fortschritt in der Harmonisierung der Sicherheitsstandards für Maschinen in der EU. Sie stellt nicht nur eine Reaktion auf technologische Entwicklungen dar, sondern schafft auch einen Rahmen, der die Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern verbessert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Maschinenbaus stärkt. Unternehmen müssen nun beginnen, ihre Compliance-Strategien anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, die ab Januar 2027 vollständig in Kraft treten werden.

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