Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) auf Baustellen
Wodurch definiert sich die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten?
Die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist nicht an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Dies bedeutet, dass keine Qualifikation erworben werden muss, um diese Tätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen, die für diese Tätigkeit gegeben sein sollten, liegen in der Persönlichkeit des potenziellen SiBe. Dieser sollte sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und vorbildliches Verhalten an seinem Arbeitsplatz auszeichnen. Zusätzlich ist es wichtig, dass er über eine hohe Akzeptanz unter seinen Kollegen und eine grundsätzlich gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügt. Es ist wichtig, dass die Person, die für diese Tätigkeit infrage kommt, sich in den sicherheitsrelevanten Bereichen am eigenen Arbeitsplatz in höchstem Maße verantwortungsbewusst zeigt. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse können in Seminaren der Berufsgenossenschaft erworben werden. Der Sicherheitsbeauftragte erhält für seine Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. Er übt seine Arbeit ehrenamtlich aus.
Die Empfehlung geht dahin, diese Position nicht mit Führungskräften des Unternehmens zu besetzen. Dies ist naheliegend, weil aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter kein Weisungsrecht folgt. Aus dieser Position sollte mit den Kollegen vielmehr auf Augenhöhe kommuniziert werden, um diese von der Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen zu überzeugen.
Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den Unternehmer bei den Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Die primäre Aufgabe besteht darin, die Vorgesetzten auf Mängel hinzuweisen, die innerhalb ihres Arbeitsbereiches aufgetreten sind. Außerdem liegt es in ihrer Zuständigkeit, ihre Kollegen über diese Themen zu informieren und diese zur Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zu motivieren. Das wichtigste Mittel, das dem Sicherheitsbeauftragten bei seiner Tätigkeit zur Verfügung steht, ist das Gespräch. Da das Interesse an den Themen bei vielen Kollegen eher gering ist, sind diese Gespräche häufig schwierig. Dies macht deutlich, wie wichtig für diese Aufgabe eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Akzeptanz der betreffenden Person im Kollegenkreis sind. Nachfolgende Bereiche bilden die Kerntätigkeit des Sicherheitsbeauftragten:
-Kontrolle des ordnungsmäßigen Zustands der Schutzeinrichtungen von Maschinen und der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter
-Das gesamte Thema der Ersten Hilfe. Hierzu gehört die Beschaffung und die Kontrolle des notwendigen Materials. Auch die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer gehört zum Aufgabenbereich. Überdies sind funktionierende Meldewege sicherzustellen.
-Die Kollegen sind über den sicheren Umgang mit Maschinen und Werkstoffen zu informieren.
-Es wird für Unterstützung neuer Kollegen bei der Integration in das Unternehmen Sorge getragen.
-Die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung der Kollegen ist zu überwachen.
-Die Sicherheit von Arbeitsplätzen und die Sicherung von möglichen Absturzgefahren ist zu kontrollieren.
-Soweit es möglich ist, sollten entdeckte Mängel selbstständig beseitigt werden.
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Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte an Betriebsbegehungen, die durch die Berufsgenossenschaften und sonstigen Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, teilnehmen. Zudem sollten sich Sicherheitsbeauftragte selbstständig über Veränderungen informieren, die sich in ihrem Bereich ergeben, um hier auf aktuellstem Wissensstand argumentieren zu können. Die sicherheitstechnischen Mängel, die im Rahmen der Tätigkeit entdeckt werden, sind an den Arbeitgeber zu kommunizieren. Zusätzlich sollten Anzeigen, die sich auf Arbeitsunfälle beziehen, durch den SiBe mit unterschrieben werden. Weiterhin sollte ihm Einblick in die betriebliche Unfallstatistik gewährt werden.
Was unterscheidet den Sicherheitsbeauftragten von der Sicherheitsfachkraft (Sifa)
Bei Sicherheitsfachkräften handelt es sich um Personen, die eine Ausbildung durchlaufen haben, die sie speziell für die Ausübung dieser Tätigkeit qualifiziert.
Es handelt sich hier in der Regel um Sicherheitsingenieure, Techniker oder Meister. Ihre Tätigkeit im Betrieb hat beratenden Charakter. Sie verfügen ebenso wenig über ein Weisungsrecht, wie die Sicherheitsbeauftragten. Als generelles Unterscheidungskriterium zwischen den beiden Tätigkeiten ist festzustellen, dass der Sicherheitsbeauftragte die Methodik erarbeitet und initiiert, während der Sicherheitsbeauftragte dafür Sorge trägt, dass diese Methodik in der betrieblichen Praxis Anwendung findet.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen?
§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) verpflichtet einen Unternehmer, der regelmäßig über mehr als 20 Beschäftigte verfügt, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Gesamtzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten wird in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien festgelegt.
Auf welcher Grundlage wird die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt?
Seit dem 01.01.2021 findet auch in der Bauwirtschaft die DGUV-Vorschrift 1 Anwendung. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zum Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten auch auf Baustellen zum Tragen kommt. Aus dieser Norm ergibt sich, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nicht nur in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten, sondern auch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort zu erfolgen hat. Insgesamt werden fünf Kriterien zugrunde gelegt, um die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Hierbei handelt es sich um:
-Die räumliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die zeitliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die fachliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die Unfall- und Gesundheitsgefahr, die im Unternehmen besteht
-Die Anzahl der Mitarbeiter, über die das Unternehmen verfügt
Alle fünf Kriterien sind gleichrangig heranzuziehen, um den Sicherheitsbeauftragten eine wirkungsvolle Tätigkeit zu ermöglichen. Die endgültige Festlegung der Zahl erfolgt in der Regel durch den Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens. Dieses Gremium wird deswegen hier herangezogen, weil dort alle Personen zusammengeführt werden, die mit diesen Fragen befasst sind. Eventuelle Hilfestellungen, die bei diesem Prozess benötigt werden, sind durch die entsprechenden Unfallversicherungsträger zu beziehen. Hier können konkrete Vorschläge und Beispiele für das weitere Vorgehen in der Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden.
Um die Qualität der Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten auf einem hohen Niveau zu ermöglichen, ist es wichtig, den Arbeitsbereich des einzelnen nicht zu groß zu bemessen. Der Zuständigkeitsbereich, sollte es der betreffenden Person ermöglichen, diese Aufgabe neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit auszuüben. Wenn dies nicht möglich ist, sollte sich der zusätzliche Zeitaufwand in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
Wer trägt die Verantwortung für Fehler des Sicherheitsbeauftragten?
Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus und hat eine ausschließlich beratende Tätigkeit. Aus diesem Grund kann er nicht für Fehler, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterlaufen, zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt in diesem Fall bei den Vorgesetzten. Grundsätzlich liegt die gesamte Verantwortung für die Abläufe am Arbeitsplatz, sowie für sämtliche Maßnahmen, die der Umsetzung des Arbeitsschutzes dienen, beim Unternehmer. Dieser kann sich hier nur von der Verantwortung befreien, wenn er diese Aufgaben an seine Führungskräfte delegiert.
Der Sicherheitsbeauftragte SiBe auf Baustellen
Aus der DGUV Vorschrift 1 ergibt, dass die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten jetzt auch auf Baustellen eine große Bedeutung gewinnt und damit auch für die BG-Bau ein neues Gebiet darstellt.
Mit dieser Regelung soll der tatsächlichen Gefährdungssituation auf Baustellen Rechnung getragen werden. Gemäß der aktuellen Statistik, ist das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, in der Bauwirtschaft etwa doppelt so hoch wie in den anderen Bereichen der Wirtschaft. Dazu kommt, dass diese Unfälle häufig folgenschwerer sind, als in anderen Bereichen. Allein im Jahr 2017 endeten 88 Arbeitsunfälle auf Baustellen tödlich. Die zuständige BG-Bau hat sich an die neue Situation angepasst und empfiehlt einen erhöhten Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen. Den Betrieben wird empfohlen, auch dann einen Sicherheitsbeauftragten einzusetzen, wenn der Betrieb die Grenze von 20 Beschäftigten nicht überschreitet. Für die Betriebe oberhalb dieser Grenze wird empfohlen, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten höher anzusetzen, als dies normalerweise erfolgen würde. Dies bedeutet, dass bei der Gewichtung der relevanten Kriterien die Zahl der Beschäftigten gegenüber den anderen Kriterien nachrangig berücksichtigt werden sollte. Zur Begründung wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter im Baustellenbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dieses ist zum einen durch einen erhöhten Zeit- und Termindruck und zum anderen durch häufig wechselnde Arbeits- und Umgebungsbedingungen begründet.