Absetzbehälter, Abrollkipper und mobile Abfallpressen sind das Rückgrat der Entsorgungslogistik. Doch was viele übersehen: Diese robusten Systeme unterliegen hohen Belastungen – und damit auch erheblichen Sicherheitsrisiken.
Von der Hydraulik über die Aufhängezapfen bis hin zu den Pressmechanismen wirken tagtäglich Kräfte, die Material und Technik beanspruchen. Nur regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen garantieren, dass diese Arbeitsmittel sicher betrieben werden können.
Checkliste_Jaehrliche_Pruefung_Kipp_und_Absetzbehaelter_DGUV214-016_017.pdf
Das PDF enthält eine kompakte A4-Checkliste zur jährlichen Prüfung von Kipp-, Absetzbehältern und Abfallpressen nach DGUV 214-016/017 & BetrSichV § 14, inklusive Felder für Prüfer, Datum, Unterschrift, praxisnaher Prüfpunkte-Tabelle, Kurzanleitung zur Mängelerkennung und einer Prüffristen-Übersicht als Poster-Matrix auf Seite 2.
Warum eine befähigte Person notwendig ist
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Für Kipp- und Absetzbehälter, Fahrzeuge und Abfallpressen darf diese Prüfung nur durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ erfolgen – also durch jemanden mit nachgewiesener Fachkunde, Erfahrung und aktueller beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich.
Diese Fachkräfte kennen die spezifischen Gefahren:
- Verschleiß an Aufhängezapfen oder Aufnahmebügeln
- Risse in Kipplagern und Schweißnähten
- Ausgeleierte Bolzen oder deformierte Rollen
- Defekte Hydraulikschläuche oder Druckbegrenzungsventile
- Fehlende oder unlesbare CE-Kennzeichnungen
- Mangelhafte Verriegelungen und Not-Halt-Einrichtungen
Solche Schäden können schnell zu Quetsch-, Scher- oder Absturzunfällen führen – mit oft schwerwiegenden Folgen.
Rechtliche Grundlage und Prüfintervalle
Die DGUV Regel 214-016 (Absetzkipper) und DGUV Regel 214-017 (Abrollkipper) konkretisieren die BetrSichV:
- Erstprüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich, bei starker Beanspruchung kürzere Intervalle
- Dokumentationspflicht über alle durchgeführten Prüfungen, meist ergänzt durch Prüfplakette oder digitalen Nachweis
Wichtig: Die reine CE-Kennzeichnung reicht nicht aus – sie bestätigt nur die Konformität bei Inverkehrbringen, nicht aber den aktuellen technischen Zustand im Betrieb.
Typische Prüf- und Kontrollpunkte
Eine befähigte Person beurteilt unter anderem:
- Mechanische Sicherheit: Kipplager, Haken, Bolzen, Aufhängezapfen, Schweißnähte
- Hydrauliksysteme: Schläuche, Ventile, Füllstand, Verschmutzungsanzeige
- Elektrik: Hauptschalter, Not-Halt, Schutzleiter, Leitungszustand
- Kennzeichnung: CE-Zeichen, Fabrikschild, Betriebsanschrift, Tragfähigkeit
- Sicherheitskennzeichnungen: Warn- und Bedienhinweise, reflektierende Markierungen
- Funktion: Sicheres Kippen, Verriegeln, Entleeren und Transportieren
Je nach Nutzung müssen auch Abdecksysteme, Netze oder Klappen geprüft werden – insbesondere bei mobilen Abfallpressen, die zusätzliche Gefährdungen durch Pressvorgänge und Stromanschlüsse mit sich bringen.
Betriebssicherheit in der Praxis
In vielen Betrieben fehlen klare Zuständigkeiten. Maschinen werden über Jahre eingesetzt, ohne dass jemand den tatsächlichen Zustand dokumentiert. Dabei schreibt die DGUV ausdrücklich vor, dass auch vermietete oder geteilte Behälter im Verantwortungsbereich des Betreibers bleiben.
Typische Fragen für die Gefährdungsbeurteilung:
- Wer ist intern zur Prüfung befähigt?
- Gibt es aktuelle Prüfprotokolle?
- Sind alle Prüfplaketten lesbar?
- Wurden Fahrer und Bedienpersonal unterwiesen?
Ausbildung: Befähigte Person nach DGUV-Regel 214-016
Wer diese Aufgaben übernehmen soll, braucht mehr als technisches Interesse.
Im Online-Kurs „Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter DGUV Regel 214-016 (inkl. Abfallpressen)” von Sicherheitsingenieur.NRW lernst du:
- gesetzliche Grundlagen der BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV-Regeln
- typische Fehlerbilder und Schadensmechanismen an Behältern und Pressen
- korrekte Prüfschritte und Dokumentation
- praktische Anwendung anhand von Muster-Checklisten und Prüfberichten
- Haftungsfragen und Verantwortung als befähigte Person
Der Kurs richtet sich an Werkstattleiter, Disponenten, Fuhrparkleiter, Sicherheitsbeauftragte und technische Fachkräfte – kurz: an alle, die für die Betriebssicherheit in Entsorgungsunternehmen, Kommunen oder Logistikbetrieben Verantwortung tragen.
Fazit
Sicherheit entsteht nicht durch Routine, sondern durch Wissen und regelmäßige Kontrolle.
Wer die DGUV-Regeln kennt, Risiken erkennt und Prüfungen fachgerecht durchführt, sorgt nicht nur für einen störungsfreien Betrieb – sondern auch für den Schutz der Beschäftigten.
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