Anschlagen von Lasten – Unterweisung für Anschläger/-innen
Wer ist die Zielgruppe?
Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt sind.
Warum überhaupt?
Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Mitarbeiter, die mit dem Anschlagen von Lasten, also mit dem Anhängen mittels Seilen, Ketten oder Bändern für den Transport mit einem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das richtige Zusammenwirken mit dem Kranführer. Dazu ist eine Unterweisung nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 zwingend notwendig.
Was gibt es noch?
Referenten-Folien und zusätzliches Material werden als PDF gestellt, so dass Sie diese immer wieder verwenden können.
Rechtliche / normative Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1),
- DGUV Regel 100-500 (BGR 500),
- BetrSichV,
- Arbeitsschutzgesetz.
Inhalte u.a:
- Gesetzliche Grundlagen
- Lastverteilung bei Hebezeugen
- Arten von Anschlagmitteln und Anschlagfehler
- Lastaufnahme und Belastungstabellen
- Grundsätze zur Auswahl von Anschlagmitteln und zum Verladen von Gefahrgütern
- Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen und Aufbewahrung von Anschlagmitteln
- Aussonderungspflicht
- Umgang mit Lasten und Handhabung von Belastungstabellen
- Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer
- Anschlagen, Anheben und Absetzen verschiedener Lasten sowie Verwendung von Hilfsmitteln
- Theorieprüfung und Praxistest
Was müssen Sie mitbringen?
Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (G25) und Kenntnisse der deutschen Sprache.
Abschluss
Zertifikat “Anschläger/Anschlägerin” von Sicherheitsingenieur.NRW nach interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Kontakt
Telefon: 0211 83836660