In einem wegweisenden Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers, der früher Raucher war, als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Dieser Beschluss, gefällt am 27.09.2023 unter dem Aktenzeichen B 2 U 8/21 R, markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Rechtsprechung zur Anerkennung berufsbedingter Krankheiten.

Der Fall betrifft einen 1956 geborenen Schweißer, der von 1998 bis 2013 tätig war. Während seiner Arbeit verwendete er azofarbstoffhaltige Sprays, die o-Toluidin, ein bekanntes kanzerogenes aromatisches Amin, enthielten. Im Jahr 2014 wurde bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch die Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit ab, da sie den langjährigen Nikotinkonsum des Klägers als Hauptursache sah.

Das Sozialgericht und das Landessozialgericht waren in ihren Entscheidungen geteilt. Das Landessozialgericht lehnte die Anerkennung ab und argumentierte, dass die Einwirkungsdosis von o-Toluidin nicht annähernd den Werten der Technischen Richtkonzentration (TRK-Wert) entsprach. Dieser Ansatz wurde jedoch vom Bundessozialgericht verworfen. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass für die Berufskrankheit Nummer 1301 keine Mindestexpositionsdosis vorausgesetzt wird und dass außerberufliche Ursachen für die Krebserkrankung des Klägers ausgeschlossen wurden. Insbesondere wurde betont, dass das Rauchen des Klägers, das er im Jahr 2000 aufgegeben hatte, nicht mehr als wahrscheinliche Ursache der Erkrankung angesehen werden kann.

Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts zeigt, dass bei der Bewertung berufsbedingter Krankheiten nicht nur die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen, sondern auch andere Faktoren wie außerberufliche Aktivitäten und Gewohnheiten berücksichtigt werden müssen. Das Gericht wies darauf hin, dass bei der Beurteilung der Kausalität alle möglichen Faktoren in Betracht gezogen werden müssen, und dass die Annahme unspezifischer “guter Gründe” für eine andere Verursachung methodisch und rechtlich unzulässig ist.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer, die möglicherweise berufsbedingte Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und individuellen Bewertung jedes Falles unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände. Für ehemalige Raucher, die in gefährlichen Berufen gearbeitet haben, bietet dieses Urteil eine neue Hoffnung und Anerkennung für die Komplexität ihrer Gesundheitsrisiken.

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