Aktueller Stand des PFAS-Beschränkungsverfahrens
Im Januar 2023 haben Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden ein REACH-Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, um eine Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu erwirken. Am 20. November 2024 haben die ECHA und die Einreichenden einen Statusbericht zum Verfahren veröffentlicht.
Warum PFAS problematisch sind
PFAS sind eine Gruppe vorwiegend künstlicher Stoffe, die in der EU in zahlreichen Anwendungen verwendet werden. Ihre extrem lange Persistenz in der Umwelt, Bioakkumulation, Mobilität sowie ihr Potenzial für Ferntransport und (öko-)toxikologische Auswirkungen machen sie zu besonders problematischen Chemikalien. Hinzu kommen ihr Treibhauspotenzial und die Fähigkeit, sich in Pflanzen anzureichern.
Das Ziel des Beschränkungsverfahrens ist, PFAS zu ersetzen, wo Alternativen bereits vorhanden oder in absehbarer Zeit verfügbar sind. In Ausnahmefällen soll eine weitere Verwendung unter strengen Bedingungen möglich sein, um Emissionen auf ein Minimum zu begrenzen.
Der aktuelle Stand der Bewertung
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC), bewerten derzeit das Dossier. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Stoffen – über 10.000 in mehr als 14 Sektoren – erfolgt die Bewertung sektorspezifisch. Bereits vorläufig bewertet wurden die Sektoren:
- Verbrauchergemische und -erzeugnisse
- Kosmetika
- Skiwachse
- Metallbeschichtung und Metallprodukte
- Erdöl und Bergbau
Diese vorläufigen Ergebnisse sind Grundlage für weitere Analysen.
Beteiligung von Stakeholdern
Während der sechsmonatigen Konsultation im Jahr 2023 gingen über 5.600 Kommentare ein. Diese enthalten Informationen zu Gefahren und Risiken von PFAS, deren Verwendungen, Alternativen und den sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkungen. Die Einreichenden nutzen diese Rückmeldungen, um das Beschränkungsdossier zu verbessern und bisher unberücksichtigte Verwendungszwecke zu identifizieren. Beispiele sind technische Textilien, Hochleistungsmembranen und drucktechnische Anwendungen.
Beschränkungsoptionen im Fokus
Das Dossier enthält zwei zentrale Beschränkungsoptionen:
- Vollständiges Verbot: Ein radikaler Ansatz, der jedoch potenziell hohe sozioökonomische Auswirkungen haben könnte.
- Verbot mit Ausnahmen: Hierbei sind zeitlich begrenzte Ausnahmen vorgesehen, wenn Alternativen fehlen. Dies soll einen geordneten Substitutionsprozess ermöglichen.
Die zusätzlichen Informationen aus der Konsultation helfen bei der Prüfung weiterer Optionen, etwa sektorspezifische Regelungen oder Auflagen anstelle eines pauschalen Verbots.
Der weitere Verlauf
Im Jahr 2025 werden die Ausschüsse RAC und SEAC ihre Bewertungen fortsetzen und eine konsolidierte Stellungnahme verfassen. Anschließend wird eine weitere öffentliche Konsultation stattfinden, um zusätzliche Informationen zu sozioökonomischen Aspekten einzuholen. Die finalen Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission übermittelt, die in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten über die Beschränkungen entscheidet.
Das Ziel bleibt klar: PFAS-Emissionen während ihres gesamten Lebenszyklus signifikant zu reduzieren und Mensch und Umwelt nachhaltig zu schützen.