Ab 2027 steht eine große Veränderung an, die besonders Vermieter betrifft: Die Nachrüstung fernablesbarer Messtechnik, wie z.B. Wärmezähler, wird verpflichtend. Es geht nicht nur um ein paar neue Geräte an der Wand, sondern um eine Modernisierung, die den Umgang mit Energie revolutionieren soll. 

Das Ziel: Verbrauch transparenter machen, Kosten gerechter verteilen und die Umwelt entlasten. Doch wie genau funktioniert das und was muss dabei beachtet werden? Ein Blick hinter die Kulissen dieser Gesetzesänderung.

Welche Immobilien und Zählerarten sind betroffen?

Die neue Pflicht richtet sich an alle Gebäude, die zentral mit Heizwärme und Warmwasser versorgt werden. Das heißt, besonders Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen stehen im Fokus. Einzelne Einfamilienhäuser? Nicht betroffen. Hier bleibt alles beim Alten.

Betroffen sind alle Geräte, die Wärme und Wasser messen: Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler. Diese müssen künftig „fernablesbar“ sein – also Daten senden, ohne dass jemand in die Wohnung muss. Mehr Informationen zu den betroffenen Zählern und Systemen bietet ista, ein führender Anbieter für Mess- und Abrechnungslösungen im Bereich Energie- und Immobilienmanagement.

Die wichtigsten Fristen und Übergangsregelungen

Bis Ende 2026 müssen alle betroffenen Zähler ausgetauscht oder umgerüstet sein – ein fester Termin, der nicht verschiebbar ist. Für neu installierte Geräte gilt die Pflicht bereits seit 2021. Frühzeitiges Handeln ist also ratsam, denn gerade in den letzten Monaten vor der Deadline könnte es bei Fachbetrieben und Lieferanten eng werden.

Technische Anforderungen: Was bedeutet „fernablesbar“?

Fernablesbar klingt modern, aber was steckt dahinter? Es geht darum, Verbrauchsdaten ohne physische Ablesung zu erfassen. Stattdessen senden die Geräte die Daten per Funk an eine zentrale Einheit. Das funktioniert über Techniken wie Walk-by oder Drive-by, bei denen die Daten im Vorbeigehen oder Vorbeifahren abgegriffen werden können.

Zusätzlich müssen die Zähler interoperabel sein. Das bedeutet: Sie dürfen nicht auf einen Hersteller beschränkt sein, sondern müssen mit verschiedenen Systemen kompatibel sein. Und noch ein Extra: Die Geräte sollten langfristig mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden werden können, um den Einstieg in die digitale Energieverwaltung zu erleichtern.

Kosten und mögliche Umlage auf Mieter

Wie sieht es mit den Kosten aus? Für Vermieter bedeutet die Nachrüstung zunächst eine Investition. Die genauen Beträge hängen von der Anzahl der Zähler und dem Anbieter ab, aber die gute Nachricht: Die laufenden Kosten für Wartung und Ablesung können in der Regel auf die Mieter umgelegt werden.

Wichtig ist eine transparente Kommunikation. Mieter sollten frühzeitig erfahren, warum die Umrüstung nötig ist und welche Vorteile sie bringt. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Akzeptanz schaffen.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Die Vorteile sind klar. Für Vermieter wird die jährliche Ablesung zum Kinderspiel. Kein Organisieren von Terminen mehr, kein Betreten der Wohnungen – alles läuft digital. Für Mieter bedeutet das bessere Transparenz. Wer jeden Monat sehen kann, wie hoch der Verbrauch ist, hat die Chance, bewusster mit Energie umzugehen und Geld zu sparen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Ärger. Mieter dürfen ihre Heizkosten um 3 % kürzen, wenn keine fernablesbaren Zähler eingebaut sind. Für Vermieter kann das nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich unangenehm werden.

Fazit: Eine Modernisierung mit Mehrwert

Die Pflicht zur Nachrüstung mag anfangs wie eine Hürde wirken, bringt aber langfristig viele Vorteile. Weniger Aufwand, mehr Transparenz und eine bessere Energieeffizienz – ein echter Gewinn für alle Beteiligten. Wer frühzeitig handelt, spart sich Stress und profitiert am meisten von der neuen Technologie.

Bildquelle: unsplash

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