Unsere Immissionsschutzbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle im Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz gezielt unterstützen.

Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragter sind in der 5. BImSchV und in den §§ 54 bis 58 des BImSchG festgelegt, u.a.:

  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse
  • Mitwirkung bei deren Umsetzung
  • Kontrolle der Einhaltung aller relevanter Vorschriften
  • Information und Aufklärung der Betriebsangehörigen
  • Jährliche Berichterstattung an den Betreiber
  • Stellungnahme zu immissionsrelevanten Entscheidungen des Unternehmens

5. BImSchV

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Dieser vereint den Gewässerschutz-, Immissionsschutz- & Abfallbeauftragten.

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