Lästereien am Arbeitsplatz: Thema für den Arbeitsschutz?
Das Lästern und Gerüchte verbreiten am Arbeitsplatz ist für manche Kollegen nur ein wenig Spaß auf Kosten anderer. Oft wird kein Gedanke daran verloren, welche Auswirkungen die negativen Äußerungen auf die bloßgestellten Personen hat. Wie verhält sich ein Geschädigter am besten? Ist ein solcher Vorfall Thema für den Arbeitsschutz?
Weshalb wird am Arbeitsplatz gelästert?
Das Kritisieren von Mitarbeitern entwickelt sich oftmals in einem fließenden Übergang zum Lästern. Als Lästern wird das Äußern von spöttischen oder boshaften Anmerkungen bezeichnet. Im schlimmsten Fall führt ein anfängliches Lästern und Gerüchte verbreiten zum Mobbing. Dies hat langfristige Konsequenzen für das Arbeitsklima und wirkt sich in jedem Fall negativ auf die Firma aus. Trotz der negativen Folgen des Lästerns kommt es häufig an Arbeitsplätzen zu Vorfällen. Um dem Lästern oder Mobbing entgegenzuwirken, ist es wichtig zu verstehen, wieso gelästert wird. Zu den Hauptgründen gehört, dass sich Lästernde nicht trauen Kritik an Kollegen oder Chefs direkt zu äußern. Daher wird hinter dem Rücken des Betroffenen schlecht über ihn geredet. Ungeklärte Konflikte oder Streitigkeiten durch Meinungsverschiedenheiten lösen Lästereien aus, führen zu Mobbing und Gruppenbildung innerhalb der Abteilung. Eine weitere Ursache für das Lästern über Kollegen ist Neid. Lästerer mit einem geringen Selbstwertgefühl versuchen andere schlecht darzustellen, um sich selbst aufzuwerten. Das Hetzen ist in Gruppen ansteckend. Meist bleibt es nicht nur bei einer lästernden Person, es schließen sich weitere Kollegen an.
Was tun, wenn über Kollegen gelästert wird?
Etwa die Hälfte aller Mitarbeiter lehnt es ab, sich Lästereien anzuschließen. Allerdings wird man öfter unfreiwillig eingebunden oder zu einem Ohrenzeugen. Wie verhältst du dich richtig in solch einer Situation? Ein klares Signal ist es, das Thema demonstrativ zu wechseln oder den Raum zu verlassen, sobald man Zeuge von einer Lästerei über einen Dritten wird. Weiterhin helfen deutliche Worte an die Lästernden, dass sich das Schlechtreden von Kollegen hinter deren Rücken nicht gehört und niemandem etwas bringt. Führungskräfte sollten über Vorfälle informiert werden, um die Probleme zu klären. Ein wertschätzendes Miteinander ist eine essenzielle Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit der Mitarbeiter und ein gutes Arbeitsklima. Als diskrete Alternative schreibst du einen offenen Brief und hängst ihn ans Schwarze Brett. Du machst die Abteilung aufmerksam auf das Problem und sorgst für ein Nachdenken der Betroffenen über ihre Verhaltensweise. Personen, die über Kollegen herziehen, begeben sich auf dasselbe Niveau. Generell gilt sich nicht den Lästerern anzuschließen oder als Betroffener zurückzulästern. Ein solches Verhalten ist höchst unprofessionell und inakzeptabel. Wenn eine Person etwas stört, sollte dies offen mit den Betroffenen angesprochen werden, um eine Lösung zu finden. Angestellte, die gerne viel lästern, sind schlecht für das Betriebsklima und liefern keine guten Arbeitsergebnisse. Im Extremfall entwickelt sich das Lästern zum Mobbing und kann den Leidtragenden dauerhaft schaden, in Form von psychischen Problemen. Ausmaß und Häufigkeit der Lästereien sind ausschlaggebend, ob es sich bereits um Mobbing handelt.
Was tun, wenn man selbst betroffen ist?
Als Betroffener brauchst du zunächst Mut, um der Sache auf den Grund zu gehen. Im ersten Schritt ist es am wirkungsvollsten, die lästernden Personen direkt darauf anzusprechen. Auf diese Art ist es am einfachsten, den Grund für die Lästereien zu erfahren. Durch das direkte Ansprechen hinterlässt du einen Eindruck und kannst eventuelle Missverständnisse aus der Welt schaffen. Die zweite Option ist, die Probleme in offener Runde bei einer Teambesprechung zu äußern. Die Lästernden können anonym aufgefordert werden, das Gespräch mit einem selbst zu suchen. Teile in der Runde mit, wie du dich durch diese Vorfälle gefühlt hast und formuliere konstruktive Wünsche oder Vorschläge, das Thema zu klären. Bringt eine direkte Ansprache oder das Suchen eines Gesprächs keinen Erfolg, solltest du dich an deinen Vorgesetzten wenden. Dieser ist verpflichtet dir ein Arbeitsumfeld ohne Mobbing oder Lästereien zu bieten und sollte sich dem Problem annehmen.
Sind Lästereien am Arbeitsplatz ein Thema für den Arbeitsschutz?
Im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich oder Schweden gibt es in Deutschland, laut Arbeitsschutzgesetz, keine Schutz- oder Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu schützen und für eine menschengerechte Gestaltung zu sorgen. Der Schutz vor psychischen Belastungen ist hier mit inbegriffen. Laut Betriebsverfassungsgesetz gilt jedoch gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Daher ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Arbeitnehmer zu schützen. Das seit 2006 geltende Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass die Würde der Person verletzt wird, wenn das Arbeitsumfeld durch Anfeindungen, Einschüchterungen oder Beleidigungen geprägt ist.
Wann muss eine Führungskraft eingreifen? Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Maßnahmen gegen die Benachteiligung einzelner Angestellter zu treffen. Dazu zählt das Training von Führungskräften mit dem Umgang mit Mobbingvorfällen, das Fördern von Strategien für Problem- und Konfliktlösungen sowie die Stärkung des Einzelnen zur Stressbewältigung.
Rechtslage: In der Vergangenheit gab es bereits einige Gerichtsurteile, die die Rechte benachteiligter Mitarbeiter durch Mobbing stärken und die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Als Opfer kann man sich juristisch Hilfe suchen und gegen Mobbinghandlungen vorgehen. Mobbing kann von Beleidigung bis Körperverletzung reichen und macht Menschen krank, was von einem Arzt attestiert werden kann.
Tipp: Auf unserer Webseite findest du zusätzliche Informationen zu arbeitspsychologischen Themen und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Des Weiteren sollte bei einem Mobbingvorfall ein Sicherheitsbeauftragter und eine Sicherheitskraft mit involviert werden.