Brandschutzhelfer (nach ASR A2.2, Abs. 6.2) sollten min. 5 % der Belegschaft sein, auch bei Krankheit oder Urlaub der Mitarbeiter sollten die 5 % sichergestellt sein.
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören neben dem theoretischen Teil, auch praktische Übungen im Umgang mit den betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen im Unternehmen.

Grundlagen sind hier:

Praxis:

  • Handhabung und Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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