Ex-Dokumente
Das erstellen von Explosionsschutzdokumenten kann je nach Anlage größer oder kleiner ausfallen (Bild rechts: beispiel große Anlage).
Das Explosionsschutzdokument ist auf dem letzten Stand zu halten. Es ist zu erstellen, vor Inbetriebnahme.
Gemäß neuer GefStoffV ist es teil der Gefährdungsbeurteilung. Gefährliche explosionsfähige Gemische sind besonders auszuweisen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV).
Es muss nach Vorgaben des § 6 GefStoffV erstellt werden, verpflichtend vom Betreiber der Anlage.
Auf dieser Grundlage, werden alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen stattfinden – daher dürfen hier keine Fehler unterlaufen.
Lassen Sie sich hier von uns Beraten bei der Erstellung oder erneuern Ihrer Explosionsschutzdokumenten!
Neben dem Allgemeinen Teil und dem Anlagenspezifischer Teil erstellen wir folgende Inhalte:
- Gefährdungsbeurteilung inklusiv der durchgeführten Maßnahmen
- Zoneneinteilung
- Festlegung und Durchführung der Maßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche in der Gefährdungsbeurteilung
- Angaben zu Unterweisungen
- Angaben zu Instandhaltungsmaßnahmen
- Angaben zur Koordination von sicherheitstechnischen Maßnahmen
- Angaben zum Prüfkonzept
Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt zu uns auf!
Downloads
- Das Explosionsschutzdokument
- DGUV Information 213-106 – Explosionsschutzdokument
- Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
- Beispielsammlung Staubexplosion an Maschinen und Apparaten
- Beispielsammlung Staubexplosion an Maschinen und Apparaten 2
- Vermeiden wirksamer Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Muster-Explosionsschutzdokument für eine Destillerie
- Muster-Explosionsschutzdokument für eine Futtermuehle