Arbeitsplatzbeurteilung in Hinblick auf psychische Belastungsfaktoren- trotz gesetzlicher Vorgaben noch immer ein Wunschdenken
Eine Berücksichtigung von psychischer Belastung und Beanspruchung während der Arbeit ist, trotz gesetzlicher Vorgabe, bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen in der Praxis in vielen Fällen immer noch eine Ausnahme. Doch warum ist das so ?
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen zur Ermittlung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eine Beurteilung von möglichen Gefährdungsfaktoren in ihren Unternehmen vornehmen. Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Bei einer Arbeitsplatzbeurteilung werden verschiedenen Faktoren wie beispielsweise die mechanische Gefährdung, die Gefährdung durch ungünstiges Klima, die Gefährdung durch Lärm oder Strahlung, Ergonomie, organisatorische Belastungsfaktoren und Behindertenbeschäftigung berücksichtigt. Auch psychische Belastungsfaktoren sollten, wie seit 2013 in §5 des Arbeitsschutzgesetz verankert, bei der Beurteilung eines Arbeitsplatzes stets mit aufgeführt und begutachtet werden, dies ist jedoch nur selten der Fall.
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Die psychische Belastung am Arbeitsplatz kann aus einer Vielzahl an unterschiedlichen psychisch bedeutsamen Einflüssen heraus entstehen. Das können zum Beispiel die Arbeitsintensität oder die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz sein. Oder aber die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, sowie Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Geruch. Ein Arbeitsplatz ohne jegliche psychische Belastung ist somit kaum denkbar, doch je nach Ausprägung der Belastung, kann es zu einer gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkung kommen.
Warum allerdings all diese psychischen Belastungsfaktoren kaum in die Beurteilung von Arbeitsplätze mit einfließen, lässt sich durch verschiedenen Hypothesen genauer erläutern.Ein möglicher Grund kann beispielsweise sein, dass die psychische Gesundheit auch heutzutage noch immer nicht genau so ernst genommen wird, wie die körperliche.
Für viele Arbeitgeber ist es offensichtlich, dass sie ihre Beschäftigten vor körperlichen Schäden wie Rückenproblemen, durch unergonomische Stühle, oder Hörproblemen, durch eine überhöhte Lärmbelastung schützen müssen. Im Sinne des Arbeitsschutzes sind hier einfache Maßnahmen zu ergreifen. Es müssen bequeme und funktionale Bürostühle gekauft werden oder den Mitarbeitern muss ein Gehörschutz zur Verfügung stehen, den sie, wie in einer erfolgten Sicherheitsbelehrung erwähnt wurde, angehalten sind zu tragen.
Doch, dass sich eine erhöhte Lärmbelastung nicht nur auf das Gehör direkt auswirkt, sondern auch auf psychischer Ebene Stress verursachen kann, der ebenfalls zu einer körperlichen oder auch psychischen Krankheit führen kann, wird häufig vergessen. Ein bisschen Stress, das ist doch nicht so schlimm, denken viele. Aber ein durch die Arbeit schwerhörig gewordener Kollege, der wird schon eher bedauert.
Denn es ist nicht nur so, dass uns die körperliche Gesundheit oft wichtiger und vor allem präsenter ist, als die psychische. Psychische Belastungen und Krankheiten sind häufig noch ein Tabu- Thema.
Auch deswegen ist es möglich, dass sich Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer nicht recht an dieses Thema heran trauen. Bei einer Mitarbeiterbefragung zur Evaluation von Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz, würden vermutlich, trotz Anonymität, wenn zum Beispiel per Fragebogen befragt wird, kaum Mitarbeiter angeben, dass sie sich durch die Arbeit psychischen Belastungen ausgesetzt fühlen.
Zudem ist die Beurteilung von psychischen Belastungen nicht einfach und rein objektiv zu betrachten. Bei Lärm beispielsweise, ist bekannt, ab wie viel Dezibel der Lautstärkepegel schädlich für das Gehör sein kann.
Doch Lärm gilt auch als psychischer Stressor. Auf dieser Ebene reagiert allerdings jeder Mensch unterschiedlich stark auf den Lärm. Was den Einen schon dauerhaft stresst, lässt einen Anderen womöglich völlig kalt und stellt für ihn keine psychische Belastung dar. Diese subjektiven Eindrücke zu bewerten und festzulegen, ab wann eine Belastung vorliegt, ist somit nicht ganz einfach. Auch deshalb ist es möglich, dass Unternehmen bei der Arbeitsplatzbewertung die psychischen Aspekte außer Acht lassen.
Hinzu kommt, dass es für Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden ist, zusätzlich zu den bisherigen Feldern der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, nun die psychischen Belastungs- und Gefährdungsfaktoren mit einzubinden. Die Beurteilung der psychischen Belastungen sollte, wenn möglich, in bereits bestehende Strukturen des Arbeitsschutzes mit eingebunden werden. Zuerst müssen orientierende Messungen durchgeführt werden, anschließend müssen wissenschaftlich geprüfte Erhebungsverfahren angewendet werden, um belastbare Ergebnisse zu erhalten.
Bei den eng getakteten Arbeitszeiten der meisten Mitarbeiter und Führungskräfte sehen die Unternehmen möglicherweise auch aus Zeitgründen davon ab, solche Beurteilungen durchzuführen.
Eigentlich schützt die Gefährdungsanalyse psychischer Faktoren jedoch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn nach dem Erkennen von Belastungsfaktoren Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um ein möglichst gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Denn psychische Belastung kann sich nicht nur hin zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out entwickeln. Auch chronische Schmerzen, Magenschleimhautentzündungen oder Ähnliches können die Folge sein. Und das hat kranke und leistungsschwächere oder sogar arbeitsunfähige Mitarbeiter zur Folge, die sich kein Arbeitgeber wünscht.
Autor: Donato Muro