Die anfänglich begrenzte Verfügbarkeit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfordert Auswahlentscheidungen darüber, welche Personengruppen mit welcher Priorität geimpft werden sollen. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18. Dezember 2020 hatte vor der Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine notwendige Regelung zur Impfpriorisierung getroffen: Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus besteht demnach prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Unterschieden wird insgesamt zwischen höchster, hoher und erhöhter Priorität. Aktuelle Entwicklungen können jedoch zu einer Anpassung der Priorisierung führen.