Wer wassergefährdende oder entzündbare Stoffe lagert/umfüllt, braucht mehr als „eine Wanne unter dem Fass“. Es geht um Schutzziele, klare Zuständigkeiten, saubere Bemessung – und vor allem um gelebte Eigenkontrolle. Dieser Artikel führt kompakt durch WHG vs. AwSV, WGK-Logik, Bemessungsregeln, Werkstoffwahl, Prüfpraxis, Dokumentation – mit konkreten, sofort nutzbaren Handlungspunkten.

1) WHG vs. AwSV – was regelt was?

  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz) setzt das Schutzziel: Anlagen sind so zu planen/betreiben, dass keine nachteilige Gewässerveränderung zu besorgen ist.
  • AwSV (Anlagenverordnung) macht es verbindlich:
    • Rückhaltung/Entwässerung (flüssigkeitsundurchlässig, keine Abläufe),
    • Eigenkontrolle (Betreiberpflicht),
    • Sachverständigenprüfung (§ 47) nur für prüfpflichtige Anlagen (Anlage 5/6),
    • Gefährdungsstufen (A–D) als Basis für Anforderungen.

Merksatz: WHG = Was (Ziel). AwSV = Wie (Pflichten, Verfahren).

2) WGK – die drei Wassergefährdungsklassen

Die WGK ordnet Stoffe ein und beeinflusst Gefährdungsstufe, Prüfbedarf und Bemessung:

WGKBedeutung
1schwach wassergefährdend
2deutlich wassergefährdend
3stark wassergefährdend

Praxis: Einstufung laut SDB/Hersteller; bei Gemischen Selbsteinstufung nach Methode – dokumentieren.

3) Wann ist eine Auffangwanne vorgeschrieben?

Immer dann, wenn bei Lagerung/Abfüllen flüssige wassergefährdende Medien freigesetzt werden können, brauchst du eine Rückhalteeinrichtung (Auffangwanne/-raum). Ausnahmen sind eng – feste Stoffe und gasförmige Medien folgen anderen Regeln. Für die konkrete Bauart gilt stets: flüssigkeitsundurchlässig, ohne Ablauf, bemessen nach freisetzbarer Menge.

4) Bemessung – wie groß muss die Wanne sein?

Standard für Fass-/Gebindelager (Transportbehälter bis 1 000 l), außerhalb von Schutzgebieten:

Gesamtvolumen (V_ges)Rückhaltevolumen
≤ 100 m³10 % von V_ges oder größtes Einzelgebinde (was größer ist)
> 100–≤ 1 000 m³3 %, mind. 10 m³
> 1 000 m³2 %, mind. 30 m³

Offen/unüberdacht? Zusätzlich Regenzuschlag (Richtwert: 50 l/m², Räumzeit 72 h; alle hinlaufenden Flächen berücksichtigen).
Schutzgebiete: Behörden verlangen oft 100 % Rückhalt bzw. strengere Auflagen – Bescheid beachten.

Beispiel: 12 × IBC à 1 000 l ⇒ V_ges = 12 m³ ⇒ 10 % = 1,2 m³ > größtes Gebinde (1 m³) ⇒ mind. 1,2 m³ (+ Regen, falls offen).

5) Materialwahl – Stahl, PE/PE-HD, GFK richtig einsetzen

Zielgrößen: Chemische Beständigkeit, Dichtheit, mechanische Robustheit, Brandschutz.

  • Stahl/Edelstahl: leitfähig, keine Brandlast, robust → erste Wahl bei entzündbaren Flüssigkeiten und Staplerverkehr/Anfahrrisiko.
  • PE/PE-HD: sehr beständig gegen viele Säuren/Laugen, geringes Gewicht → ideal für aggressive Medien (nicht brennbar lagern).
  • GFK: gut bei zahlreichen korrosiven Medien; UV-Einfluss beachten.

Knackpunkt: abZ/aBG des Produkts (DIBt) ist bindend: zulässige Medien, Traglast, Volumen, Auflagen, ggf. Instandsetzung & Dichtheitsprüfung.
Merksatz: abZ sticht.

6) Betrieb & Eigenkontrolle – was ist Pflicht?

Eigenkontrolle ist Betreiberaufgabe. Bewährt und rechtssicher:

  • Wöchentlich (Sichtprüfung): Leckage? Fremdwasser? Offensichtliche Schäden (Rostnarben, Risse/Weißstellen, Lackabplatzungen)? Gitterrost/Tragfähigkeit? Aufstellfläche/Umfeld? – Kurzprotokoll (Datum, Prüfende, Befund, Maßnahme).
  • Inaugenscheinnahme (vertieft):
    • Kunststoff: jährlich (Schwerpunkte: Weißstellen, Risse, UV-Schäden).
    • Stahl: alle 2 Jahre (Unterrostbereich/Unterseite, Schweißnähte, Rost, Verzug).
    • Fotodoku (Übersicht/Detail/Maßstab), Maßnahmenliste.

Stop-Linien (Go/No-Go):

  • Kunststoff-Weißstellen/RisseAussortieren (Funktionsbeeinträchtigung).
  • Stahl-SchadenFachbetrieb/Hersteller instandsetzen; Dichtheitsprüfung nach Vorgabe; Nachweis ablegen.
  • Umbau/Medienwechsel/StandortabZ/AwSV neu prüfen.

7) Abgrenzung: Sachverständiger (§ 47 AwSV)

Nur, wenn die gesamte Anlage prüfpflichtig ist (Anlage 5/6 AwSV). Dann:

  • vor Inbetriebnahme und wiederkehrend (i. d. R. 5-jährlich),
  • Ergebnis: Prüfbericht mit Mängeln/Fristen.

Wichtig: Die SV-Prüfung ergänzt, sie ersetzt die Eigenkontrolle nicht.

8) Dokumentation – dein wichtigster Schutz

  • Woche: Kurzprotokoll (Datum, Prüfende, Wannen-ID, Befund, Maßnahme).
  • Jahr/2 Jahre: Bericht mit Fotodoku.
  • Betriebsanweisung & Unterweisung: schriftlich, gelebte Praxis.
  • Aufbewahrung: lückenlos, schnell vorlegbar (Behörde/Versicherung).

9) Praxisbeispiel – in 5 Minuten sauber entschieden

  1. Befund: Gitterrost verbeult.
  2. Sofortmaßnahme: Rost sperren/ersetzen (gleichwertige Traglast), Mangel protokollieren.
  3. Vertiefung: Unterrostbereich/Unterseite prüfen, Fotodoku anfertigen.
  4. Ursache: Wege/Anfahrschutz optimieren, Unterweisung aktualisieren.
  5. Nachweis: Ersatz-/Prüfbelege zur Wannenakte; nächster Termin bleibt stehen (oder vorziehen).

10) Downloads – sofort einsetzen (DOCX/PPTX)

Praxis-Vorlagen (so aufgebaut, dass du sie ohne Frickeln nutzen kannst):

Hinweis: abZ sticht – Herstellerauflagen gehen vor. Vorlagen betriebsspezifisch anpassen (Stand: [STAND_MONAT_JAHR]).

11) Onlinekurs

Onlinekurs „Auffangwannen rechtssicher prüfen – Wer, Wann, Wie, Wo, Was, Warum“
100 % online, Videos + Lehrtexte + Vorlagen, 12 Monate Zugriff, fairer MC-Test, Urkunde, 399 € netto.
Jetzt informieren & buchen: https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/onlinekurs-auffangwannen-rechtssicher-pruefen-awsv-trgs

12) FAQ – kurz & knackig

Brauche ich immer eine Wanne?
Bei flüssigen wassergefährdenden Medien in Lager/Abfüll-/Umschlagsbereichen: Ja (Rückhaltepflicht).

10 %/3 %/2 % – wann gilt was?
≤ 100 m³ → 10 % oder größtes Gebinde (größerer Wert). > 100–≤ 1 000 m³ → 3 % (min. 10 m³). > 1 000 m³ → 2 % (min. 30 m³). Offen → Regenzuschlag einplanen.

Wöchentlich wirklich nötig?
Ja. Eigene, kurze Sichtprüfung + Kurzprotokoll – das hält Gewässerschäden klein und Audits stressfrei.

BetrSichV – „befähigte Person“?
Für Eigenkontrollen der Wannen nicht gefordert (Auffangwanne ist kein Arbeitsmittel i. S. d. BetrSichV). Erforderlich: Sachkunde (AwSV/TRGS/abZ), gelebte Betriebsanweisung.

Kunststoff mit Weißstellen?
Aussortieren (Funktionsbeeinträchtigung), nicht „reparieren“. Stahl: Instandsetzung Fachbetrieb + Dichtheitsprüfung.

13) Fazit

Rechtssichere Eigenkontrolle ist kein Hexenwerk: richtig bemessen, passenden Werkstoff wählen, wöchentlich kurz, jährlich/zweijährlich gründlich, Stop-Linien einhalten, alles dokumentieren. So bleiben Umwelt, Betrieb und Haftung stabil – und Audits entspannt.