Gefährlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der CLP-Verordnung dargelegten Kriterien entsprechen. Folgende Eigenschaften werden berücksichtigt:

explosiv
oxidierend
extrem entzündbar
leicht entzündbar
entzündbar
akut toxisch
zielorgan toxisch (STOT)
aspirationstoxisch
hautätzend
reizend (haut-, augen- und atemwegsreizend)
sensibilisierend
karzinogen
reproduktionstoxisch
mutagen
umweltgefährlich

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