Für die Tafeln ist vom ADR eine Größe von 40 mal 30 cm und ggf. 30 mal 12 cm vorgeschrieben. Sie müssen so ausgeführt sein, dass die Nummern auch nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar sind. Wurden die gefährlichen Stoffe entladen, so sind die orangefarbenen (neutralen) Tafeln zu entfernen bzw mit einer brandhemmenden (15 min) Abdeckung zu versehen. Bei Tankfahrzeugen darf die orangefarbene Kennzeichnung erst entfernt werden, nachdem die Tanks gereinigt und entgast wurden. Nach RID ist die Kennzeichnung von Waggons eigens geregelt. Nur bei der Rollenden Landstraße gelten auch im Bahnbereich die ADR-Regelungen.
Die UN Regulations empfehlen, die UN-Nummer entweder im Gefahrzettel oberhalb der Klassennummer, oder auf einen gesonderten orangen Feld anzugeben.

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